Sanierungsstau in der Kanalisation

(djd). Deutschlands Abwasserkanalisation ist in die Jahre gekommen. Da ein Großteil des Netzes seit vielen Jahrzehnten in Betrieb ist, gehen Experten von einem hohen Sanierungsbedarf aus. Der Grund: Unterirdisch und damit unentdeckt können Schäden und Undichtigkeiten dazu führen, dass Abwasser ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangt. Davor warnt etwa die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA): Die derzeitigen jährlichen Investitionen von bundesweit 1,41 Milliarden Euro würden nicht ausreichen, um das Netz langfristig intakt zu erhalten. Doch welche Kosten und Aufgaben können künftig auf Hauseigentümer zukommen?

Kanal-Check auf dem eigenen Grundstück

Grundsätzlich gilt: Für den Teil der Abwasserleitungen auf dem eigenen Grundstück ist der Besitzer verantwortlich. Experten raten dazu, regelmäßig eine Inspektion per TV-Kamera vornehmen zu lassen – allein schon, um die Umwelt und letztendlich auch die eigene Gesundheit zu schützen. „Um Schäden rechtzeitig zu erkennen, ist die optische Überprüfung mindestens alle 20 Jahre durchzuführen, in Wasserschutzgebieten auch häufiger“, empfiehlt Professor Dr.-Ing. F. Wolfgang Günthert vom Institut für Wasserwesen und Professor für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik an der Universität der Bundeswehr München. Auch Schäden am Gebäude selbst würden damit vermieden.

Vor Ort informieren

Wozu der Hausbesitzer verpflichtet ist, unterscheidet sich teils von Ort zu Ort. „In der jeweiligen lokalen Satzung sollte geregelt sein, wer wann welche Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen hat“, sagt Professor Günthert. Auf Nummer sicher geht also, wer sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung informiert (mehr Informationen auch unter http://www.impulse-pro-kanalbau.de). Wenn es um das öffentliche Netz geht, übernimmt die Kommune selbst die Regie. Werden größere Sanierungen notwendig, kann im Einzelfall ein Ergänzungsbeitrag erhoben werden. „Meist werden jedoch Sanierungsmaßnahmen über den Gebührenhaushalt finanziert. Jede Kommune regelt das selbst im Rahmen ihrer Gebührensatzung“, so Professor Günthert.

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