Rettungsgasse: Freie Fahrt für die Helfer

(dmd). Bei einem Unfall geht es oft um Menschenleben. Erreichen die Retter nicht rechtzeitig ihr Ziel, kann dies fatale Folgen haben. Wie sich die vom Unfall nicht betroffenen Autofahrer verhalten, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Nicht umsonst gibt es in fast ganz Europa deutliche Regeln, was man in einer solchen Situation tun muss, um dem Notarzt, der Polizei und der Feuerwehr einen möglichst ungehinderten Zugang zur Unfallstelle zu ermöglichen.

In Deutschland wie auch in vielen anderen EU-Staaten wird die Rettungsgasse bei zweispurigen Straßen in der Mitte gebildet. Alle Fahrzeuge müssen sich möglichst nah am Fahrbahnrand halten. Bei dreispurigen Straßen wird Platz zwischen der linken und mittleren Spur geschafft. Während sich die Fahrzeuge links am Fahrbahnrand orientieren, bewegen sich die Autos der mittleren Spur möglichst weit nach rechts. Große Fahrzeuge wie Lkw und Busse sollten sich möglichst weit rechts einordnen, um den Rettern nicht die Sicht zu versperren. Die Rettungsgassen sollten übrigens nicht erst gebildet werden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von hinten nähern, sondern möglichst schon, bevor der Verkehr zum Stillstand kommt.

Eine Sonderregelung für Rettungsgassen gilt in Tschechien. Dort muss auf drei- und mehrspurigen Straßen Raum zwischen dem mittleren und dem rechten Fahrstreifen frei bleiben. Wer sich nicht an die Rettungsgassen-Regel hält, muss in vielen Staaten mit Bußgeldern rechnen. In Deutschland kostet die Behinderung von Einsatzfahrzeugen 20 Euro, in schwerwiegenden Fällen muss sogar mit einem Strafverfahren gerechnet werden. Besonders streng geht Österreich vor. Dort drohen laut dem Verkehrsclub ARCD 700 Euro Geldbuße, wenn Autofahrer sich nicht am Bilden einer Rettungsgasse beteiligen. Bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen kann es noch deutlich teurer werden.

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