Resolution: Medizinstudium – kein Zwangstertial Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr!

Das Praktische Jahr (PJ) ist das letzte Jahr im Medizinstudium. Studierende vertiefen darin ihre Kenntnisse in der praktischen Arbeit am Patienten. Es gliedert sich in drei Abschnitte (Tertiale): vier Monate in der Inneren Medizin und vier Monate in der Chirurgie sowie bislang ein drittes Tertial in einem Fach ihrer Wahl. Ein Änderungsantrag aus Nordrhein-Westfalen zur neuen Approbationsordnung für Ärzte sieht jetzt vor, dass alle Studierenden anstelle eines Fachs ihrer Wahl (Wahltertial) im PJ eine Pflichtzeit in einer allgemeinmedizinischen Praxis absolvieren müssen. Mit dieser Maßnahme sollen mehr Studierende animiert werden, nach ihrem Studium Hausarzt zu werden.
Die wesentlichen Gründe dafür, das Wahltertial zu erhalten:

1. Das Wahltertial ist für Medizinstudierende maßgeblich bei ihrer Entscheidung für ihr Weiterbildungsfach und der passenden Weiterbildungsstelle. Im Wahltertial haben die Studierenden die Möglichkeit, ein Fach ihrer Wahl detailliert kennenzulernen. Ein ärztliches Praktikum (Famulatur) in einem Fach kann das Wahltertial nicht ersetzen, weil eine Famulatur zu kurz und nicht prüfungsrelevant ist.
2. Das Wahltertial bietet fast allen ärztlichen Disziplinen die unverzichtbare Möglichkeit, Studierende von ihrem Fach zu überzeugen. Dies lässt sich keinesfalls durch Famulaturen oder die oft nur kurze Berührung mit einem Fach im Rahmen des Studiums kompensieren. Ein Zwangstertial in einer allgemeinmedizinischen Praxis würde den Nachwuchsmangel in sehr vielen wichtigen Fachbereichen zum Nachteil der Patienten massiv verstärken.
3. Auch die Ausbildung künftiger Allgemeinmediziner würde durch den Wegfall des Wahltertials leiden, weil die Studierenden keinen Einblick mehr in weitere wichtige Fachgebiete neben der Inneren Medizin, der Chirurgie und der Allgemeinmedizin erhalten.
4. Studierende, die bereits wissen, welche Facharztrichtung sie einschlagen möchten, wäre die Möglichkeit genommen, dieses Fach bereits im PJ zu wählen und sich damit effektiv auf den Berufsstart vorzubereiten.
5. Die Qualität der Lehre eines allgemeinmedizinischen Pflichttertials in einer allgemeinmedizinischen Praxis nicht gewährleistet, da für die jährlich 10.000 Studierende keine ausreichende Anzahl adäquater Lehrpraxen zur Verfügung steht. Nur Praxen, deren Inhaber an der Lehre besonders interessiert sind und eine nachvollziehbare Lehrqualität bieten, können eine hochwertige Ausbildung bieten. Auch ein stufenweiser Ausbau eines Pflichttertials Allgemeinmedizin kann dies nicht gewährleisten. Denn Hausarztpraxen sind in der Regel nicht auf die aufwändige Ausbildung des medizinischen Nachwuchses eingestellt.
6. Ein Pflichttertial in einer allgemeinmedizinischen Praxis wäre daher nicht geeignet, Begeisterung für die Allgemeinmedizin zu wecken, würde aber die Bandbreite der Ausbildung in der künftigen Ärztegeneration massiv beschneiden und ist nicht zuletzt auch ein deutlicher Einschnitt in die Studienfreiheit.

Unterzeichner dieser Resolution:

Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd)
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN)
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)
Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V.
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde e.V.(DGPPN)
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)
Deutsche Röntgengesellschaft e.V. (DRG)
Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA)
Berufsverband Deutscher Nervenärzte e.V. (BVDN)
Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP)
Junge Neurologen
Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG)
Bundesverband Deutscher Pathologen e.V. (BDP)
Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU)
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Berufsverband Deutscher Neurologen e.V. (BDN)
Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. (BDU)

Für Rückfragen:

Hormos Salimi Dafsari, Pressesprecher
Bundesvertretung der Medizinstudierenden
in Deutschland e.V.
Robert-Koch-Platz 7, 10115 BerlinTelefon: 030 9560020-3, Fax: -6

Dr. med. Arne Hillienhof
Koordination Fachgesellschaften
Schanzenstraße 27
51063 Köln

Telefon: 0221 955 615 95

Absender:
Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
Tel.: +49 (0)89-46148622
Fax: +49 (0)89-46148625
E-Mail: Pressesprecher: Prof. Dr. Hans-Christoph Diener

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN)
sieht sich als neurologische Fachgesellschaft in der gesellschaftlichen Verantwortung, mit ihren mehr als 6500 Mitgliedern die neurologische Krankenversorgung in Deutschland zu verbessern. Dafür fördert die DGN Wissenschaft und Forschung sowie Lehre, Fort- und Weiterbildung in der Neurologie. Sie beteiligt sich an der gesundheitspolitischen Diskussion. Die DGN wurde im Jahr 1907 in Dresden gegründet. Sitz der Geschäftsstelle ist die Bundeshauptstadt Berlin.

1. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Wolfgang Oertel
2. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Heinz Reichmann
3. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Martin Grond
Geschäftsführer: Dr. rer. nat. Thomas Thiekötter

Geschäftsstelle
Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30-531437930, E-Mail:

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