Folgende Vorschlagskriterien sind zu beachten:
– Promotion mit herausragendem Ergebnis
– Herausragende wissenschaftliche Arbeiten in der humanbiologischen, organisch-chemischen oder humanmedizinischen Grundlagenforschung
– Der/die NachwuchswissenschaftlerIn sollte ein eigenständiges wissenschaftliches Profil mit Zukunftspotenzial entwickelt haben und selbständig und losgelöst von seinem/ihrem Betreuer arbeiten. So wird zum Beispiel mindestens eine ErstautorInnenschaft vorausgesetzt.
– Grundsätzlich werden Personen nicht berücksichtigt, die bereits eine unbefristete Professur oder eine äquivalente Dauerposition innehaben.
– In Deutschland tätig
Weitere Informationen zum Vorschlagsverfahren finden Sie hier: http://www.scheringstiftung.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=89&Itemid=190&lang=de
Vorschlagsdeadline ist der 15.12.2015 (Poststempel gilt).
Die Auswahl des Preisträgers erfolgt bis Ende April 2016 durch den Stiftungsrat der Schering Stiftung unter Einholung unabhängiger Expertengutachten.