(djd). Auf dem Rücken eines Pferdes über Felder und Wiesen galoppieren – das ist von Jugend an der Traum vieler Frauen. Glücklich sind diejenigen, die sich den Wunsch vom eigenen Reitpferd erfüllen können. Doch wenn das Tier beim Aufsatteln scheut, durchgeht und im Spargelfeld des benachbarten Bauern einen erheblichen Schaden hinterlässt, kann der Traum schnell zum teuren Alptraum werden. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist in solchen Situationen hilfreich, doch längst nicht jede Reiterin verfügt über diesen wichtigen Schutz.
Nicht viel anders sehen die Risiken für Hundehalterinnen aus. Es ist ein Vergnügen, morgens mit dem Hund an der Seite durch den Stadtpark zu joggen. Gerade Frauen schätzen die Gesellschaft ihrer treuen Tiere sehr. Doch was, wenn der Hund beispielsweise einen Radfahrer zu Fall bringt? Im Oktober 2011 hatten nur 40 Prozent aller Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihren vierbeinigen Freund abgeschlossen. Das heißt: Nicht einmal jeder Zweite hat vorgesorgt.
Umfrage: Jede Dritte liegt falsch
Vielen Verbraucherinnen ist unklar, welchen Versicherungsschutz die private Haftpflichtversicherung bietet. Im Rahmen einer aktuellen Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Nürnberger Versicherung wurde 502 Frauen ab 14 Jahren die Frage gestellt: „Springt die normale private Haftpflichtversicherung ein, wenn ein Haustier wie Hund oder Pferd einen Schaden verursacht?“ 56 Prozent beantworteten die Frage zwar richtig mit „Nein“, jedoch 36 Prozent mit „Ja“. Acht Prozent machten keine Angabe. Jede Dritte liegt also in Sachen Tierhaftpflicht völlig falsch.
Pferd und Hund gut versichert
Ob Hund oder Pferd, es gibt wichtige Eckpunkte, die über die Eignung der Versicherung entscheiden. Dazu zählen insbesondere die vereinbarten Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden beziehungsweise für Vermögensschäden. Diese sollten möglichst hoch sein (für Sachschäden etwa mindestens zehn Millionen Euro). Außerdem sollten Tierhalter darauf achten, dass ihr Versicherer sie auch dabei unterstützt, die Haftungsfrage zu klären und unberechtigte Ansprüche abzuwehren – gegebenenfalls samt Prozesskosten.