In Ihrer Stellungnahme zeigt die SG auf, dass die „Reformer“, taktisch nicht ungeschickt, vier
breit akzeptierte Begriffe ins Feld tragen, um die Reform zu begründen:
1. „Inklusion“
2. Angebote „auf Augenhöhe“
3. „vom Kind her denken“
4. Sozialraumorientierung
Diese würden aber weder in ihrem eigentlichen Sinne umgesetzt, noch deren (ungewollte)
Nebenwirkungen kritisch analysiert, sondern nur als Verkaufsargumente für eine Politik
missbraucht, die
• den inklusiven Gedanken nur nutzt, um zwei Systeme mit unterschiedlichen Kulturen
(Jugendhilfe und Eingliederungshilfen für Behinderte) einer gedankenlosen und
fragwürdigen Fusion entgegenzuführen
• den Unterschied zwischen Hilfesuchenden und Professionellen verwischen will und
mehr Bürokratie statt Raum für menschliche Zuwendung schafft
• Kinderrechte, die dann vermehrt von besserwissenden Experten/innen interpretiert
werden, gegen bisher geltende Elternrechte konfliktfördernd ausspielt
• „Sozialraumorientierung“ nur benutzt, um die Rechte auf Einzelfallhilfen zu
schwächen und damit Kosten zu reduzieren.
V.i.S.d.P.: Vorstand der Systemischen Gesellschaft. Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an die
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