Rauf und runter

(djd). Versicherungstarife, welche die Geschlechter ungleich behandeln, sind nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht mit der Grundrechte-Charta der EU vereinbar. Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer ihre Tarife demnach nicht mehr am Geschlecht ausrichten – nur noch „Unisex“-Tarife sind erlaubt.

Männer werden vor allem für Rentenversicherungen künftig deutlich höhere Beiträge zahlen müssen. Denn bislang wurde die Tatsache, dass die Herren der Schöpfung im Schnitt fünf Jahre kürzer leben als Frauen, in Form niedrigerer Beiträge oder höherer Leistungen berücksichtigt. Männer, die vor dem Stichtag eine private Rentenversicherung abschließen, genießen allerdings für die gesamte Vertragslaufzeit Bestandsschutz! Genau umgekehrt die Situation bei den Frauen: Während sie wegen der längeren Lebenserwartung höhere Beiträge zahlen mussten, profitieren sie künftig von niedrigeren Beiträgen oder verbesserten Leistungen. Bei Anbietern wie der DEVK können sich Frauen die günstigeren Unisex-Tarife schon vor dem Stichtag sichern.

Ganz anders wirken sich die Unisex-Tarife in der Risikolebensversicherung aus. Hier zahlen Männer wegen der durchschnittlich kürzeren Lebenserwartung bislang höhere Beiträge als Frauen – künftig wird es auch hier ein Einheitsniveau geben. Das heißt: Für Männer gehen die Beiträge runter, für Frauen steigen sie.

Mehr Infos sind unter http://www.devk.de nachzulesen.

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