(dmd). Wann muss ich einen Helm tragen? Was zahlt welche Versicherung? Wo liegt die Grenze zwischen einem Fahrrad und einem Pedelec? Obwohl mittlerweile über eine Million Fahrräder mit elektrischem Zusatzantrieb auf den deutschen Straßen fahren, wissen viele Besitzer nicht, welche rechtlichen Vorschriften für die Pedelecs gelten, vor allem wenn es um das Thema Versicherung geht. Ein Überblick.
Die großen S-Pedelecs mit einer Motorleistung von bis zu 500 Watt sind bis zu 45 km/h schnell. Für sie muss, wie bei Mofas und Mopeds, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch der Helm gehört hier zur Pflichtausstattung.
Das kleinere Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal 250 Watt Motorleistung gilt dagegen als Fahrrad. Der Besitzer benötigt also weder einen Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen oder eine Zulassung. Auch eine Helmpflicht besteht nicht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rät, sich bei seiner privaten Haftpflichtversicherung zu informieren, welche Schäden diese abdeckt und gegebenenfalls den Schutz zu erweitern.
Da Elektroräder in der Anschaffung recht teuer sind, empfiehlt sich auch eine Absicherung gegen Diebstahl. Für die leistungsstärkeren S-Pedelecs wird dazu eine Kaskoversicherung abgeschlossen. Ebenfalls versichern lassen sich Schäden, die durch Brand, eine Explosion oder Hagel entstehen. Die kleinen Elektroräder werden dagegen genau wie Fahrräder von der Hausratversicherung abgedeckt.