Ratgeber Arzthaftung – wie gehe ich bei einem Behandlungsfehler vor?

Behandlungsfehler

Behandlungsfehler kommen im Alltag in Arztpraxen und Kliniken immer wieder vor. Die Auswirkungen von offensichtlichen Behandlungsfehlern können schwerwiegend sein. Das bedeutet, dass langfristige Folgen oder sogar dauerhafte Belastungen und Einschränkungen auftreten können, wenn es zu einem Behandlungsfehler gekommen ist. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, bei einem Behandlungsfehler dagegen vorzugehen. Idealerweise kennt man sich dazu mit dem Thema der Arzthaftung aus und weiß, welche Anwälte in der Lage sind einem in dieser Notsituation zu helfen.

Welche Pflichten muss der Arzt vor der Behandlung erfüllen?

Vor dem Gesetz wird der Behandlungsvertrag als so genannter Dienstvertrag definiert. Dies ist in § 630 des Bundesgesetzbuches festgeschrieben. Das bedeutet, dass durch den Arzt eine regelrechte Behandlung erfolgen muss. Dieser ist jedoch nicht für den Erfolg der Behandlung verantwortlich. Die ärztlichen Leistungen erfordern ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Arzt. Die Leistungen des Arztes werden als Dienst höherer Art in § 627 des Bundesgesetzbuches definiert. Bevor mit der ärztlichen Behandlung begonnen werden kann ist es notwendig, dass zahlreiche Dinge geklärt werden. Der Arzt hat eine so genannte Aufklärungspflicht sowie als auch eine Sorgfaltspflicht, der er nachgehen muss.

  • Ärzte müssen ihre Patienten über alle Risiken der Behandlung informieren (Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht)
  • Die Patienten müssen der Behandlung im Vorfeld zustimmen

Konkret bedeutet dies, dass der Arzt vor der Behandlung mit dem Patienten alle Details sowie die selbst gestellte Diagnose besprechen muss. Der Verlauf der Behandlung sowie als auch die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung müssen geklärt werden und durch den Patienten verstanden werden, bevor die Behandlung beginnen darf. Darüber hinaus muss der Arzt gemäß § 630c Abs. 2 GBG des Patienten natürlich über die Vor- und Nachteile der Therapien informieren und aufklären. Die Kosten der Behandlung müssen im Vorfeld ebenfalls besprochen werden. Das bedeutet, dass geklärt werden muss, welche Kosten von der Versicherung zu tragen sind und welche der Patient zum Beispiel selbst tragen muss. Vor dem Eingriff muss der Patient der Behandlung zustimmen – so schreibt es das Bundesgesetzbuch in § 630d Abs. 1 vor.

Wie häufig treten fehlerhafte Operationen in Deutschland auf?

Sollte es im Laufe der Behandlung zu einem Fehler kommen, darf der Arzt dies dem Patienten gegenüber nicht verschweigen. Fehler sind menschlich und können immer wieder auftreten. Es gibt im Bundesgesundheitsministerium Statistiken die davon ausgehen, dass jedes Jahr bis zu 170.000 Behandlungen mit Fehlern erfolgen. Die Fehler müssen dabei nicht unbedingt bei der Behandlung selbst auftreten, sondern können z.B. bereits bei der Diagnose oder bei der danach erfolgenden Therapie auftreten. Bei einem Behandlungsfehler kann ein Anwalt für Arzthaftung durchaus eine interessante Option sein.

  • Das Bundesgesundheitsministerium geht von über 170.000 Behandlungsfehlern jährlich in Deutschland aus
  • Anwälte für Arzthaftung können den Patienten unterstützen

Über einen Behandlungsfehler sollte nachgedacht werden, wenn der Heilerfolg nicht eingetreten ist, oder wenn der Zustand der Gesundheit nach der Behandlung sogar schlechter geworden ist. Fakt ist, dass viele Ärzte nicht offen zugeben möchten, wenn es sich um einen Behandlungsfehler handelt. Grundsätzlich sollte man als Patient aber je nach Symptomen und Gestaltung der Therapie offen über einen Behandlungsfehler nachdenken. Im Idealfall wird ein Fachanwalt für Medizinrecht konsultiert, der in der Lage ist, den Sachverhalt zu prüfen. Der Fachanwalt für Medizinrecht kann Arzthaftungsansprüche im Vorfeld klären und durchleuchten, ob es sinnvoll ist, eine Klage einzureichen. Besonders wichtig ist hierbei die so genannte Beweissicherung. Das bedeutet, dass die medizinischen Sachverhalte dokumentiert und belegt werden. Gleichzeitig muss der Fall juristisch aufgearbeitet werden. Nur dann ist es möglich, dass die Haftungsansprüche geltend gemacht werden können. Eine genaue Dokumentation seitens des Patienten ist dabei in jedem Fall zu empfehlen.

Der Fachanwalt für Medizinrecht sowie Versicherungsrecht ist die ideale Kombination!

Der Fachanwalt für Medizinrecht sowie der Fachanwalt für Versicherungsrecht in einer Person hat den großen Vorteil, dass er sehr breit aufgestellt ist und somit Patienten optimal beraten kann. Fakt ist, dass die Kombination aus medizinischen und juristischen Themen mehr als vorteilhaft ist. Wer in dieser Disziplin bereits seit vielen Jahren erfolgreich auf der Bühne präsent ist, weiß, wie solche Prozesse funktionieren und wie sie ideal vorbereitet werden. Fakt ist, dass es meist über einen langen Zeitraum dauern kann, bis Haftungsfragen geklärt sind. Eine umfangreiche und möglichst genaue Beweisführung sowie Argumentationskette sind hier mehr als sinnvoll. 

Bereits bei einem Zweifel an der Richtigkeit der Operation oder bei ernstzunehmenden Folgen ist es wichtig, zunächst mit dem entsprechenden Fachanwalt in Kontakt zu treten. Dieser bietet die Möglichkeit, in einem Erstgespräch alle Fakten zu durchleuchten und somit festzustellen, wie groß die Chancen auf einen Erfolg vor Gericht sind. Generell muss beachtet werden, dass jeder Fall individuell untersucht werden muss und die Chancen auf ein gutes Resultat im Einzelnen durchleuchtet werden müssen. Nicht immer ist es sinnvoll, einen Prozess zu führen. Dies hängt jedoch davon ab, zu welcher Entscheidung der Fachanwalt rät. Im Zweifel könnte es besser sein, den Prozess zu führen, als sich ein Leben lang über die Folgen zu ärgern und Probleme im Alltag zu haben.

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