Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, der dem Bundesfamilienministerium zugeordnet ist, hat seine Arbeit aufgenommen. Zur Vorsitzenden des 21 Mitglieder umfassenden, ehrenamtlich tätigen Gremiums wurde Prof. Christel Bienstein ernannt. Aufgabe des Beirates ist es, im Rahmen des Familienpflegezeitgesetzes Fragen der Umsetzung bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu beraten. Dabei wird es um Regelungen zu beruflichen Auszeiten, insbesondere die neu geschaffenen Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz gehen. „Die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen liegt in Deutschland fast ausschließlich in den Händen der weiblichen Familienmitglieder, hieraus entstehen in vielen Fällen Überforderungssituationen. Der Beirat wird sich intensiv mit Lösungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf auseinander setzen“, berichtet Bienstein.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärte: „Zu einer besseren
Vereinbarung von Familie und Beruf zählt für viele Menschen schon lange die
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ihrer Angehörigen. Viele alte und kranke
Menschen wollen so lange wie möglich zuhause in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Daher haben wir die Weichen gestellt, um die Familien zu entlasten. Der Sachverständigenrat wird uns ein großer Ratgeber sein in der Umsetzung unserer Vorhaben.“
In seiner ersten Sitzung hat der Beirat beschlossen, sich zunächst mit der
Erfassung und Analyse vorhandener Daten, Statistiken und Umfragen, der Auswertung von Fachliteratur und internationalen Studien im Bereich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie mit den Bedarfen pflegender Erwerbstätiger zu befassen. Unterstützt wird der Beirat durch eine Geschäftsstelle, die beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt sein wird.
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