Private Zahnzusatzversicherung: Fakten und Antworten zum Vertragsabschluss

Zähne, Zahngesundheit, Zahnarzt

Private Zahnzusatzversicherungen sind aufgrund der eingeschränkten Kassenleistung eine gute Entscheidung zum Erhalt der lebenslangen Zahngesundheit. Die Policen verkleinern oder schließen die Leistungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung und stellen sicher, dass zahnärztliche Behandlungen unabhängig von den Kosten zugunsten gesunder Zähne durchgeführt werden können. Aufgrund des großen Angebots ist bei der Tarifentscheidung jedoch einiges zu beachten. Dieser Ratgeber fasst wesentliche Vertragsbestandteile zusammen und umfasst Antworten auf häufige Fragen.

Leistungsspektrum: Zahnersatz und vieles mehr

Die private Zahnzusatzversicherung dient in erster Linie der finanziellen Absicherung von Zahnersatzleistungen. Der Grund: In diesem Bereich ist die gesetzliche Kassenleistung besonders gering oder gar nicht vorhanden. Wird als Beispiel ein Zahnimplantat benötigt, müssen Versicherte mit mehreren tausend Euro Kosten rechnen, die ohne die finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Krankenversicherung zu stemmen sind. Aber auch Brücken und Kronen sind teuer und konfrontieren Patienten mit erheblichen Ausgaben. Darüber hinaus sollte bei Bedarf auch das Leistungsspektrum in den Bereichen Zahnerhalt, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie stimmen. 

Um die Tarifauswahl zu erleichtern, ermöglichen diverse Vergleichsportale die schnelle und komfortable Gegenüberstellung von Zahnzusatzversicherungen. Auch die Ergebnisse von Stiftung Warentest (Ausgabe 04/2021) können die Entscheidung beschleunigen. Die Verbraucherorganisation hat sämtliche Policen aus dem deutschen Markt geprüft – insgesamt wurden mehr als 244 Versicherungen unter die Lupe genommen. Testsieger wurde die Zahnzusatzversicherung (Tarif ZahnSchutz Exklusiv 100) der DFV Deutsche Familienversicherung AG mit Sitz in Frankfurt am Main. In diesem Tarif profitieren Versicherte von 100 Prozent Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Zahnimplantaten und Kieferorthopädie. Dazu gibt es maximal 200 Euro jährlich für die Zahnvorsorge. 

Achtung: Bezuschussung!


Die prozentuale Angabe für die Kostenübernahme von Zahnzusatzversicherungen ist mit Vorsicht zu genießen. Einige Versicherer beziehen diese nicht auf den Rechnungsbetrag des Patienten (Erstattung der Restkosten), sondern lediglich auf den Anteil der Regelversorgung der Krankenkassen. Die Folge: Trotz Kassenleistung und Zusatzversicherung bleibt der Eigenanteil hoch.

Orientierung: Gute Versicherungen übernehmen zwischen 80 und 100 Prozent des Rechnungsbetrags. Die Erstattung sollte über die Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hinausgehen (2,3-facher Satz).

Altersstaffeln – vergleichen lohnt sich

Viele Zahnzusatzversicherungen erhöhen sich mit zunehmendem Alter. Deshalb sollten beim Angebotsvergleich nicht nur aktuelle Versicherungsprämien und Leistungen gegenübergestellt werden, sondern auch ein sorgfältiger Blick auf mögliche Altersstaffeln fallen. Auf lange Sicht sind womöglich zunächst günstig erscheinende Tarife teurer. Darüber hinaus kann es ein Höchstaufnahmealter geben, wodurch ältere Menschen für die Zahnzusatzversicherungen ausgeschlossen sein können. 

Wartezeiten beschränken die Leistung zu Vertragsbeginn

Wartezeiten von mehreren Monaten bis Jahre sind bei zahlreichen Verträgen Standard. Diese vertragliche Angabe klärt darüber auf, wie lang der Versicherungsschutz nicht voll greift, sondern gedeckelt ist. „Schauen Sie deshalb genauer hin, wann Sie mit den ersten Leistungen rechnen dürfen – und schließen Sie die Versicherung möglichst frühzeitig ab, bevor Sie die ersten Zahnprobleme bekommen“, rät die Zahnarztpraxis Dr. Gal & Kollegen aus Baden-Württemberg in einem Verbrauchertipp zur Zahnversicherung. Zum Teil gibt es Policen, die einige Monate keinerlei Leistungen übernehmen.


Zahnprophylaxe – praktisch, aber kein Muss


Wird auch die Zahnprophylaxe (Zahnvorsorge) finanziell gefördert, sparen sich Versicherte beispielsweise die zusätzlichen Kosten für Vorsorgemaßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung. Die regelmäßige Vorsorge ist für vitale Zähne zwar elementar, jedoch kein entscheidendes Argument für oder gegen eine Zusatzversicherung. Der Grund: Die Kosten sind in diesem Bereich vergleichsweise gering.

Was wenn die Zähne bei Abschluss der Zahnzusatzversicherung bereits behandlungsbedürftig sind?

Vor Beginn des Versicherungsschutzes müssen Verbraucher verschiedene Gesundheitsfragen beantworten. Unter anderem werden behandlungsbedürftige Zähne abgefragt. Sind Zähne bereits beim Vertragsabschluss der privaten Zusatzpolice behandlungsbedürftig, zahlen viele Zusatzversicherungen nicht oder erst dann, wenn Versicherte einen Aufpreis zahlen. Trotz der potenziellen finanziellen Nachteile müssen die Fragen stets wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ansonsten wird der Versicherungsschutz riskiert. 


Was sind die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne?

Fehlende Zähne werden im Zusammenhang mit Zahnzusatzversicherungen häufig ausschließlich als Nachteil betrachtet, weil die Lücken im Gebiss teilweise eine Ablehnung seitens der Versicherer nach sich ziehen können oder zumindest mit Risikozuschlägen verbunden sind. Ein Vorteil bei Tarifen inklusive einer entsprechenden Mitversicherung der Zahnlücken besteht jedoch darin, dass die Kosten für einen Zahnersatz zu einem späteren Zeitpunkt voll oder teilweise erstattet werden, sollte die Behandlung notwendig werden.

Voraussetzung für die Mitversicherung ist in der Regel, dass die Zahnlücken zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht behandlungsbedürftig waren – also ein Zahnersatz noch nicht ärztlich empfohlen wurde. Wichtig ist außerdem Folgendes bei fehlenden Zähnen:

  • Über sogenannte Zahnstaffeln werden die Leistungen von Versicherungsunternehmen in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss teilweise deutlich beschränkt.
  • In den Staffeln sind Höchstbeträge für Kostenerstattungen pro Vertragsjahr angegeben.
  • Kommt es direkt zu Beginn des Vertrags zu einem teuren Zahnproblem, ist deshalb auch bei Policen mit einer 100-prozentigen Kostenübernahme ein nicht zu unterschätzender Restbetrag denkbar.

Ein Vergleich dieser Faktoren sowie die Höhe des Risikozuschlags der verschiedenen Versicherer für fehlende Zähne erleichtert die Tarifentscheidung.

Ergänzende Informationen zur Zahnzusatzversicherung hier arrangiert.

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