Private Pflegevorsorge: „Pflege-Bahr“ reicht in der Regel nicht aus

(mpt-639). Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland beträgt derzeit 2,46 Millionen und wird sich nach einer Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums bis zum Jahr 2050 sogar noch verdoppeln. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung stellt im „Fall der Fälle“ meist allenfalls eine Teilkaskoabsicherung dar. Durch den staatlich geförderten „Pflege-Bahr“ wurde nun ein Anreiz geschaffen werden, zusätzlich privat vorzusorgen. Die Versorgungslücke bleibt aber dennoch groß.

Das zeigt ein Rechenbeispiel: So beträgt im Durchschnitt die monatliche Belastung in der Pflegestufe III rund 3.300 Euro. Durch die staatliche Pflichtversicherung wird davon maximal 1.550 Euro abgedeckt. Der Schutz über ein Pflege-Bahr-Produkt deckt etwa weitere 600 Euro ab. Damit bleibt eine monatliche Restbelastung von rund 1.150 Euro.

Die Versorgungslücke im Pflegefall effektiv schließen

Eine angemessene Vorsorge ist daher nur durch die Kombination von „Pflege-Bahr“ und einem ungeförderten Ergänzungstarif möglich. Die Ergo Direkt Versicherungen (https://ergodirekt.de/de.html) bieten derzeit zum Beispiel einen neuen Zusatz-Pflege-Schutz an. Dieser besteht aus drei Tarifen, die flexibel aufeinander aufbauen können. So lässt sich mit einem flexibel vereinbarten Pflegemonatsgeld für die Pflegestufen I, II und III die Versorgungslücke effektiv schließen. Wird nach einer schwerwiegenden Erkrankung wie einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder Oberschenkelhalsbruch die Pflegestufe III festgestellt, kommt zusätzlich eine Einmalleistung zur Auszahlung, die das Sechsfache des Pflegemonatsgeldes beträgt. So kann die finanzielle Belastung, die sich aus der aufwändigen Versorgung ergeben kann, frühzeitig und optimal abgefangen werden.

Kostenerstattung auch in puncto „Begutachtung“

Für eine qualifizierte Unterstützung bei der Begutachtung im Rahmen der Einstufung in eine Pflegestufe gibt es darüber hinaus eine Kostenerstattung in Höhe von bis zu 250 Euro. Eine solche Begutachtung kann von größter Bedeutung sein: Wird eine Pflegebedürftigkeit attestiert, erfolgt auch weiterhin eine regelmäßige Erhöhung der Versicherungsleistung – und zwar ohne Altersbegrenzung. Gerade bei der Versorgung von Langzeitpflegefällen kann dies aufgrund steigender Pflegekosten überaus wichtig sein.

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