Wenn man als Mitglied in der PKV versichert ist, gibt es nicht gerade unendlich viele Wege aus dieser wieder herauszukommen. Eine Möglichkeit ist die Arbeitslosigkeit oder die Heirat mit einem gesetzlich Versicherten, der den Großteil des Einkommens erwirtschaftet. Doch, wer weiter beschäftigt ist und/oder seine Selbständigkeit fortführt, bleibt in der PKV. Da es in der heutigen Zeit aber selbst bei einer Beschäftigung schnell zur Anhäufung von Schulden kommt, können Posten wie die Private Krankenversicherung Probleme bereiten. Was ist, wenn man den Beitrag nicht mehr zahlen kann?
Notlagentarif: Der Weg raus aus den Schulden
Seit dem 1. August 2013 sind die privaten Krankenversicherer dazu verpflichtet einen sogenannten Notlagentarif (§ 193 Abs. 7 VVG) anzubieten. Dieser dient der „Unterstützung des Schuldenabbaus“ und ist meist nur 100 bis 125 Euro im Monat teuer. Gerade Menschen, die sich aufgrund einer aktuell schlechten Finanzlage die Beiträge nicht mehr leisten können, haben so eine faire Chance wieder auf die Beine zu kommen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.
Doch was ist eigentlich im Notlagentarif versichert?
Für Versicherte im Notlagentarif werden Leistungen bei Akut- und Schmerzversorgung & chronischen Krankheiten erbracht. Auch teil- und vollstationäre Behandlungen sind mitversichert und werden genauso übernommen, wie spezialisierte ambulante Palliativversorgungen. Dieser reduzierte Leistungsumfang stellt sicher, dass jeder Mensch medizinisch korrekt versorgt werden kann.
Andere Personengruppen, wie Kinder, Jugendliche oder Schwangere und Frauen in der Mutterschaft haben darüber hinaus noch einmal andere Leistungen im Paket. So werden hier auch Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen, sowie die Entbindung und Wöchnerinnenbetreuung übernommen. Die sonst zu zahlenden Altersrückstellungen entfallen. Wer sogar schon genug angesammelt hat, bekommt seinen Tarif noch einmal um bis zu 25 Prozent günstiger.
Wie beantragt man den Notlagentarif?
Eine Beantragung dieses Tarifs ist nicht notwendig. Wer mehrere Monate seinen Beitrag in der PKV nicht zahlt, wird automatisch vom Versicherer in den Notlagentarif eingestuft. Im Schnitt dauert es ca. fünf bis sechs Beitragsmonate, bevor man in den Notlagentarif gestuft wird. Man sollte dabei beachten, dass die geschuldeten Beiträge vom Versicherer gesammelt und verzinst werden. Eine Rückzahlung ist somit nach wie vor Pflicht. Aber zumindest das Anhäufen weiterer Schulden wird damit unterbunden.
Weitere interessante Informationen zum Thema Private Krankenversicherung findet man auch auf www.versicherungen-online.de