(mpt-615). Fahrräder mit eingebautem Elektromotor – kurz auch E-Bikes genannt – werden immer beliebter. Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) lassen sich auf diese Weise bereits mehr als eine Million Bundesbürger beim Radfahren unterstützen.
Doch wie sind Unfälle mit Pedelecs eigentlich versichert? Greift die private Haftpflicht genauso wie bei Unfällen mit konventionellen Fahrrädern? „E-Bikes bis 25 km/h werden von allen großen Versicherern wie nicht motorisierte Fahrräder behandelt und sind deshalb im Deckungsumfang der privaten Haftpflicht enthalten“, erläutert Edgar Schmitt von den ( https://ergodirekt.de/de.html ) Ergo Direkt Versicherungen. Das gilt auch für Modelle mit Anfahrhilfe, die eigenständig und ohne Zutun des Fahrers auf bis zu sechs km/h beschleunigen können. Anders sieht es hingegen bei S-Pedelecs auf, die bis zu 45 km/h schnell werden können: „Für diese Räder benötigt man wie bei einem Mofa ein Versicherungskennzeichen“, erläutert Schmitt.
Eine private Haftpflicht ist generell für jeden sinnvoll, der mit dem Fahrrad unterwegs ist. Laut BGB kann man nämlich für verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden. „Wird bei einem Unfall jemand so schwer verletzt, dass er lebenslang nicht mehr arbeiten kann oder pflegebedürftig wird, kann dies für den Verursacher sogar den finanziellen Ruin bedeuten“, warnt Edgar Schmitt.