Prävention. Die aktuell sinkende Zahl von COVID-19-Infektionen und Todesfällen macht deutlich, dass die tiefgreifenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Wirkung zeigen. Mit dem am 29.04.2020 vom bundesdeutschen Kabinett beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Link siehe weiter unten) soll der Schutz besonders gefährdeter Menschen erhöht und ein besseres Verständnis des Verlaufs der Epidemie gewährleistet werden.
Prävention
Das kürzlich als Zusammenschluss von über 25 nationalen und internationalen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden aus dem Bereich Public Health gegründete Kompetenznetz Public Health zu COVID-19 (https://www.public-health-covid19.de/) begrüßt die mit dem Gesetz zu schaffenden Möglichkeiten einer verbesserten Erkennung von Infektionsketten. Insbesondere wird auch die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes begrüßt, verbunden mit der Erwartung, dass damit der Grundstein für einen nachhaltigen Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gelegt wird.
Die Aufarbeitung der Public Health-bezogenen wissenschaftlichen Erkenntnislage zu COVID-19 durch die im Kompetenznetz vertretenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler macht bereits jetzt deutlich, dass die getroffenen Maßnahmen gravierende indirekte Gesundheitsfolgen haben. Zu den Folgen gehören gesundheitliche Belastungen durch soziale Isolation, akute Finanzprobleme, verringerte Bildungschancen, eine unsichere berufliche und finanzielle Zukunft, Stress in der Familie und gesundheitsgefährdendes Verhalten. Die Folgen wirken sich nicht gleichmäßig auf die Bevölkerung aus, vielmehr sind sozial benachteiligte Gruppen ungleich stärker betroffen. Das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz hatte diese Personengruppen im Blick, als es um die strukturelle Verankerung der Gesundheitsförderung in Lebenswelten als Aufgabe der GKV ging. Insofern könnten und sollten die Maßnahmen des 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetzes den indirekten Folgen der Maßnahmen des Infektionsschutzes und den ungleichen Auswirkungen dieser Folgen auf die Gesellschaft entgegenwirken.
Die Bewältigung der Pandemie erfordert aller Voraussicht nach eine wirksame und dauerhafte Verankerung verhaltensorientierter Maßnahmen des Infektionsschutzes in der Bevölkerung. Für viele Menschen bedeutet das eine große Umstellung etablierter Gewohnheiten und Verhaltensweisen. Es ist dringend geboten, die Veränderungsprozesse dort anzustoßen, zu unterstützen und zu begleiten, wo Menschen leben und arbeiten. Es gilt deshalb, durch das Gesetz die Prävention in Lebenswelten und die betriebliche Gesundheitsförderung zu stärken, etwa indem Beschäftigte im Bereich der Kindertagesstätten, der Schulen oder der Altenhilfe unterstützt werden.
Das Kompetenznetz Public Health spricht sich gegen die geplante Änderung der § 20 SGB V Primäre Prävention und Gesundheitsförderung, § 20a SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, § 20b SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung und § 5 SGB XI Prävention in Pflegeeinrichtungen aus, die eine Verwendung der für Gesundheitsförderung und Prävention vorgesehenen Mittel für andere Zwecke ermöglichen.
Hierzu stellt das Kompetenznetz Public Health fest: Um die Folgen der Maßnahmen des Infektionsschutzes abzumildern, bedarf es einer Stärkung und nicht einer Schwächung der Gesundheitsförderung in Lebenswelten. Gerade am Arbeitsplatz, insbesondere aber auch in den Lebenswelten Kindertagesstätte, Schule, Altenhilfeeinrichtungen bzw. in stationären Pflegeeinrichtungen können Maßnahmen nach § 20 SGB V bzw. § 5 SGB XI in besonders geeigneter Weise ansetzen, negative Folgen der Pandemiebekämpfung abzumildern und vulnerable und schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen einzubeziehen. Auch die Verstetigung und Habitualisierung von Maßnahmen des Infektionsschutzes (Abstandsgebote, Händehygiene etc.) müssen gerade in den Lebenswelten erfolgen, um erfolgreich zu sein.
Der Ausbau der Präventionsleistungen erfordert angesichts der derzeitigen und auch auf absehbare Zeit weiter bestehenden Einschränkungen bei Präsenzveranstaltungen einen zügigen Ausbau digitaler Angebote. Selbst wenn die Umstellung auf eine stärkere Digitalisierung der Prävention und Gesundheitsförderung eine vollständige Ausschöpfung der vorgesehenen Mittel im Jahr 2020 nicht ermöglichen sollte, wäre auch nach geltendem Recht gemäß § 20 Abs. 6 SGB V eine Verschiebung der Leistungserbringung in das Jahr 2021 zulässig.
Wir bitten den Gesetzgeber eindringlich, die Prävention in Lebenswelten im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen auszubauen. Aus Sicht des Kompetenznetzes ist es dazu unerlässlich, die notwendigen finanziellen Mittel auch nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin vorzuhalten. Daher sind die geplanten Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch § 20 Absatz 6, § 20a Absatz 3 und des § 20b Absatz 4 sowie des Elften Sozialgesetzbuches § 5 ersatzlos zu streichen. Das Kompetenznetz Public Health zu COVID-19 bietet seine wissenschaftliche Unterstützung bei der Identifizierung und Anpassung wirksamer und praxisgerechter Präventionsmaßnahmen an.
Den Gesetzentwurf finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetz…
Fachlicher Kontakt bei Rückfragen:
Prof. Dr. med. Andreas Seidler, MPH
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP)
Email: gs@dgsmp.de bzw. ArbSozPH@mailbox.tu-dresden.de
Web: http://www.dgsmp.de
Zum Kompetenznetz Public Health zu COVID-19: Das Kompetenznetz Public Health zu COVID-19 ist ein Ad hoc-Zusammenschluss von über 25 wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden aus dem Bereich Public Health, die hier ihre methodische, epidemiologische, statistische, sozialwissenschaftliche und (bevölkerungs-)medizinische Fachkenntnis bündeln. Gemeinsam vertreten wir mehrere Tausend Wissenschaftler*innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ziel ist es, schnell sowie flexibel interdisziplinäre Expertise zu COVID-19 für die aktuelle Diskussion und Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen. Dafür werden wissenschaftliche Erkenntnisse zusammengestellt, aufbereitet und in möglichst leicht verständlicher Form verbreitet. Je nach Thema und Zielgruppe werden unterschiedliche Formate, wie z.B. Rahmenpapiere, Fact Sheets oder Policy Briefs genutzt. Die Ergebnisse des Kompetenznetzes finden sich unter: https://www.public-health-covid19.de/de/produkte.html