Jenseits aller Parteigrenzen hatten die Abgeordneten im Bundestag Anfang Juli um eine Entscheidung über die Präimplantationsdiagnostik gerungen und entschieden, Gentests an Embryonen unter strengen Bedingungen zuzulassen. Voraussetzung ist, dass Paare eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei ihnen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Eine verpflichtende Beratung und eine Ethikkommission sollen helfen, Missbräuche zu vermeiden. Die Kommission muss sich in jedem Einzelfall mit der ethischen Frage auseinandersetzen und eine Entscheidung fällen zwischen der Verhinderung von Leid auf der einen Seite und der Selektion von Leben auf der anderen.
An der Podiumsdiskussion nehmen teil:
Dr. med. Ute Czeromin
Fachärztin für Frauenheilkunde mit dem Schwerpunkt Kinderwunschtherapie, Gelsenkirchen
Prof. Dr. Dr. h.c. Ludger Honnefelder
Direktor des Instituts für Wissenschaft und Ethik, Bonn
Prof. Dr. Dr. Otmar Schober
Ethiker und Nuklearmediziner, Münster
Prof. Dr. Ludwig Siep
Ethiker und Philosoph, Bonn
Es moderiert Dr. Judith Wolf, Medizinethikerin der Katholischen Akademie „Die Wolfsburg“