Wenn ein Gutachter vom medizinischen Dienst bei einem Versicherten feststellt, dass dieser erheblich in der Selbstständigkeit eingeschränkt ist, kann er ihn nach Selbstständigkeitpunkten bewerten. Bei der Bewertung wird darauf geachtet, wie sehr der Versicherte körperlich und geistig in der Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Je nach Punktzahl werden die Versicherten in bestimmte Pflegegrade eingeteilt und bekommen die für sie entsprechende Pflegehilfe. Im Pflegegrad 2 sind Personen, welche zwischen 27 und 47,5 Selbstständigkeit-punkte haben. Eine genau Aufzählung der Stufen können sie hier einsehen.
Pflegegrad 1 Zwischen 12,5 und 27 Punkte
Pflegegrad 2 Zwischen 27 und 47,5 Punkte
Pflegegrad 3 Zwischen 47,5 und 70 Punkte
Pflegegrad 4 Zwischen 70 und 90 Punkte
Pflegegrad 5 Zwischen 90 und 100 Punkte
Kriterien, welche in der Pflegebegutachtung mit einwirken
Das erste Kriterium, auf welches geschaut wird, ist die Mobilität, darunter wird betrachtet, wie gut sich der Betroffene eigenständig bewegen kann. Als Nächstes werden die kommunikativen und kognitiven Fähigkeiten beobachtet, dabei wird geschaut, ob der Antragsteller noch eigene Entscheidungen treffen kann und in seinem eigenen Interesse handelt. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sind ein weiteres Kriterium, es wird sich die Frage gestellt, wie oft die betroffene Person Hilfe bei psychischen Problemen benötigt. Der vierte zu beachtende Punkt ist die Selbstpflege, dabei wird entschieden, ob der Begutachtete in der Lage ist, sich selbst zu pflegen und zu waschen. Auch die Beurteilung der benötigten Hilfe bei Krankheitsfällen fällt mit in die Punktevergabe mit ein. Letztendlich wird überprüft, wie selbstständig der Antragsteller seinen Tagesablauf planen kann und wie Beziehungen mit sozialen Kontakten sind.
Zeitaufwand der Angehörigen bei Pflegegrad 2
Der Zeitaufwand für einen Angehörigen ist seit einigen Jahren nicht mehr ausschlaggebend für den Pflegegrad. Trotz dessen sollte der zeitliche Aufwand in einem sogenannten Pflegetagebuch festgehalten werden.
Wenn sie sich der Aufgabe stellen möchten, einen Angehörigen zu pflegen oder dies bereits tun, dann müssen sie stets damit rechnen, dass es in vielen Alltagssituationen zu einem höheren Zeitaufwand kommen kann. Tätigkeiten, die bei der Pflege der Angehörigen viel Zeit beanspruchen, sind beispielsweise, Ernährung, Körperpflege, aber auch die Mobilität. Der tatsächliche Zeitaufwand für die Pflege eines Angehörigen kann dabei sehr unterschiedlich sein, dies hängt von der individuellen Verfassung des Pflegebedürftigen ab.