Pflegefall: Unverhofft kommt oft

(mpt-152). Etwa zweieinhalb Millionen Menschen sind derzeit hierzulande auf Pflege angewiesen, bis 2050 könnte diese Zahl auf 4,5 Millionen steigen. Insofern werden fast alle Bundesbürger früher oder später mit dem Thema Pflege konfrontiert sein – entweder als Pflegebedürftige selbst oder als diejenigen, die sich um Eltern oder andere Angehörige kümmern müssen. Vorbereitet ist auf eine solche Situation kaum jemand.

Mit dem Thema Pflege frühzeitig beschäftigen

Wer die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen nicht selbst leisten kann oder will, muss einen geeigneten Pflegedienst für die ambulante Betreuung finden. Nach Angaben von Manuela Engelbrecht, Altenpflegerin und Pflegedienstleiterin aus Sulzbach-Rosenberg, können die Krankenkassen vor Ort kompetent Auskunft geben. Aber auch der Hausarzt bekomme durch seine Hausbesuche mit, wer eine gute ambulante Versorgung leiste. Daneben sei „Mund-zu-Mund-Propaganda“ die beste Werbung. Mit dem Thema Pflege sollten sich die Generationen nach Ansicht von Engelbrecht frühzeitig beschäftigen: „Die Eltern sind zu einem frühen Zeitpunkt noch selbst in der Lage zu sagen, welche Art der Pflege sie gerne möchten oder welche stationäre Einrichtung sie auswählen würden.“

Pflegefall: Leistung aus gesetzlicher Pflegeversicherung reicht nicht aus

Die Kosten einer ambulanten oder stationären Pflege werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur teilweise abgedeckt. Der Fehlbetrag muss zunächst von der Rente und dann vom Vermögen des zu Pflegenden bestritten werden. Sind diese Ressourcen verbraucht, müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen. Christian Gatt, Experte für Zusatzversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, weist darauf hin, dass auch die 2013 geplante Pflegereform am sogenannten Teilleistungscharakter der gesetzlichen Pflegeversicherung nichts ändern werde. Zudem würden primär nur Demenzkranke höhere Leistungen erhalten und nicht alle Pflegebedürftigen. „Eine private Pflegezusatzversicherung bleibt weiterhin unerlässlich, um die finanziellen Belastungen im Falle der Pflegebedürftigkeit zu decken“, rät Gatt.

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