Das Thema „Patientenverfügung“ wird in der Regel etwas stiefmütterlich behandelt. Der vermeintlich große Aufwand, um im seltenen Fall für eine gewisse Rechtssicherheit zu sorgen, scheint vielen Menschen zu viel zu sein. Ein genauer Blick auf die gesamte Thematik lohnt sich jedoch, denn eine Patientenverfügung kann auch ohne Notar und relativ schnell online erstellt werden. Anhand von gezielten Abfragen haben Sie die Möglichkeit die von Ihnen gewollten medizinischen Behandlungen selbst zu bestimmen.
Warum besitzt eine Patientenverfügung einen hohen Stellenwert?
Die Notwendigkeit einer Patientenverfügung erschließt sich vielen Menschen nicht auf Anhieb. In einem Krankheitsfall, in dem Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst über die medizinischen Behandlungen zu entscheiden, entsteht ein Entscheidungsvakuum, das von den Angehörigen im seltensten Fall umfassend ausgefüllt werden kann. Ohne eine Patientenverfügung müssen Kinder, Lebens- oder Ehepartner wichtige Entscheidungen treffen, die möglichst in Ihrem Sinne erfolgen. Haben dazu keine Gespräche stattgefunden, wie oftmals bei Unfällen oder überraschenden Erkrankungen der Fall, sind die Angehörigen orientierungslos und ohne Anhaltspunkte. Insbesondere die hohe emotionale Bindung sowie die Angst vor falschen Entscheidungen lähmen den gesamten Behandlungsprozess und lassen oft unnötig Zeit verstreichen.
Patientenverfügung erstellen und medizinische Behandlungen selbst bestimmen
Mit einer Patientenverfügung lässt sich dieses Entscheidungsvakuum bereits im Vorfeld vermeiden. Mit diesem rechtlich wirksamen Dokument legen Sie fest, welche medizinische Behandlungen Sie wünschen und welche unterlassen werden sollen. Die Patientenverfügung kommt in Situationen zur Anwendung, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr selbst bilden oder verständlich mitteilen können. Solange dies jedoch der Fall ist, selbst durch einfaches Kopfnicken, spielt die erstellte Patientenverfügung keine wesentliche Rolle.
Im Rahmen einer Patientenverfügung wird unter anderem geregelt, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen angewendet werden sollen oder nicht. Dies betrifft beispielsweise eine künstliche Ernährung oder Beatmung, Organspende oder Dialyse. Des Weiteren wird darin festgelegt, in welchen medizinischen Fällen die Patientenverfügung wirksam wird. Exemplarisch dafür steht das Koma, bei dem Sie keine eigene Willensbildung oder Meinungsäußerung tätigen können.
Patientenverfügung ist auch lebensbejahend
Mit dem Erstellen einer Patientenverfügung geht auch der Irrtum einher, dass in diesem Dokument vor allem Behandlungen ausgeschlossen werden. Gute Vorsorgedokumente, die problemlos online auf patientenverfuegungplus.de erstellt werden können, gehen auf Ihre individuelle Lebenssituation ein und überlassen Ihnen die Entscheidung für oder gegen jede medizinische Maßnahme.
Patientenverfügung auch ohne Notar wirksam
Eine Patientenverfügung kann selbstverständlich mit einer Bestätigung durch einen Arzt, Anwalt oder Notar versehen werden. Die rechtliche Grundlage sieht jedoch vor, dass das Dokument auch ohne Beteiligung eines Notars, Anwalts oder Arztes rechtlich gültig ist. Dem Gesetzgeber war es in diesem Fall ein wichtiges Anliegen Ihnen keine formalen Hindernisse in den Weg zu stellen, um eine Patientenverfügung zu erstellen.
Vorsicht ist allerdings bei pauschalen Vordrucken oder Mustern geboten, die oftmals als kostenloser Download angeboten werden. Sie sind von zweifelhafter Qualität und im Ernstfall unwirksam. Setzen Sie deshalb vorsorglich auf eine sorgsam erstellte und qualifizierte Patientenverfügung, die sich mit Ihren individuellen Wünschen auseinandersetzt. Das Dokument kann jederzeit abgeändert und je nach Lebenssituation angepasst werden. Das geringe zeitliche Investment wird sich in der Zukunft auszahlen.