(dmd). Es passiert Knall auf Fall, auch auf einem Parkplatz. Eine Sekunde lang schaut man nicht genau hin – und schon kommt es zu einem Auffahrunfall. Doch gerade auf einem Parkplatz-Terrain sollte man besonders vorsichtig fahren. Denn oft schreiben die Gerichte beiden Parteien eine Teilschuld zu. Ein aktuelles Beispiel von einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Hamm.
In diesem Fall hatte ein rückwärtsfahrendes Auto auf einem Großparkplatz ein Fahrzeug gerammt, das gerade aus einer Parkbox zurücksetzte. Letzteres war kurz vor der Kollision zum Stillstand gekommen, so dass der Fahrer jede Verantwortung für den Unfall ablehnte.
Die Richter sahen das allerdings anders. So würden zwar beim Rückwärtsfahren auf der Parkplatz-Fahrbahn erhöhte Sorgfaltsanforderungen gelten, diese gebe es aber auch beim Zurücksetzen aus der Box. Das Gericht setzte daher eine hälftige Schadensteilung an.