NVL Neuropathie bei Diabetes: DDG fordert umfassendere Versorgung bei Nervenschäden

Nervenschäden im Rahmen eines Diabetes entstehen infolge eines über lange Zeit erhöhten Blutzuckers. Betroffen sind sowohl Typ-1-Diabetiker als auch Typ-2-Diabetiker. Diabetische Neuropathien befallen das willkürliche (sensomotorische) und das unwillkürliche (autonome) Nervensystem. „Die dadurch beeinträchtigten Nervenfunktionen führen zu Fußkomplikationen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gastrointestinal- und Urogenital-Erkrankungen und sind nicht nur gefährlich, sondern nicht selten von starken Schmerzen begleitet“, erläutert der DDG-Pressesprecher Professor Dr. med. Andreas Fritsche aus Tübingen. Dies schränke die Lebensqualität der Patienten erheblich ein. „Um ihnen wirksam helfen zu können, müssen wir individuell und fachübergreifend betreuen“, so Fritsche.
Ziel der Nationalen Versorgungsleitlinie ist es, die Versorgung von Patienten mit Diabetes und Neuropathie durch evidenzbasierte diagnostische und therapeutische Handlungsanweisungen zu verbessern. Diagnostik, Therapie, Früherkennung und Prävention sind die thematischen Schwerpunkte der Leitlinie. Neben einer sektorübergreifenden Behandlung kommt „Psychosozialen Aspekten und Komorbiditäten“ ein besonderer Stellenwert zu: „Wenn ein Arzt beispielsweise über Lebensstiländerungen spricht, sollten alle anderen Erkrankungen berücksichtigt werden“, sagt DDG-Präsident Professor Dr. med. Stephan Matthaei aus Quakenbrück. Verminderte Lebensqualität – zum Beispiel durch chronische Schmerzen oder belastende Störungen des Sexuallebens – gehöre laut Deutscher Diabetes Gesellschaft ebenso zum Arzt-Patient-Gespräch wie Fragen nach der subjektiven Hierarchie der Beschwerden.
„Wichtig ist, dass die Leitlinie auch Schnittstellen in der Versorgungsstruktur betrachtet“, betont Professor Matthaei. So werde darin klar definiert, wo der Allgemeinmediziner die medizinische Grundversorgung abdeckt, und wann er zum Lotsen wird, der an den Facharzt überweist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Patient seinen HbA1c-Zielwert oder die vereinbarten Blutdruckwerte nicht erreicht. Dann sollte die Überweisung zum Diabetologen erfolgen. Einen wichtigen Akzent legt die Leitlinie auf die medikamentöse und die nicht-medikamentöse Schmerztherapie. An einen Schmerztherapeuten sollte der Arzt spätestens dann überweisen, wenn sechs Wochen nach Beginn einer Schmerztherapie keine Besserung eintritt.
Herausgeber der Nationalen Versorgungsleitlinie sind die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Mit der Durchführung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin beauftragt. Die Nationale Versorgungsleitlinie Neuropathie bei Diabetes entstand unter maßgeblicher Mitarbeit der DDG-Mitglieder Professor Dr. med. Manfred Haslbeck, München, Professor Dr. med. Rüdiger Landgraf, München, und Professor Dr. med. Dan Ziegler, Düsseldorf.

Die NVL Neuropathie bei Diabetes steht auf der Website der Deutschen Diabetes Gesellschaft zum Download bereit.

– Abdruck erwünscht, Beleg erbeten –

Kontakt für Journalisten:
Pressestelle DDG
Anna Julia Voormann
Postfach 30 11 20, 70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-552, Fax: 0711 8931-167
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