(dmd). Immer wieder passiert es, dass einem jemand einen Parkschein mit nicht genutzter Parkzeit schenkt. Glücklich legt man ihn hinter die Windschutzscheibe. Doch nicht immer geht das gut. Denn: Wer früher als geplant zu seinem Auto zurückkommt und noch Parkzeit übrig hat, darf nicht auf jedem Parkplatz das noch nicht abgelaufene Ticket weitergeben.
Wird der Parkplatz öffentlich betrieben, ist es auf jeden Fall erlaubt. Der Parkschein ist dort weder personen- noch autobezogen, wie der ADAC mitteilt. Die Straßenverkehrsordnung regelt lediglich, dass ein Autofahrer für die Dauer der zulässigen Parkzeit einen gültigen Parkschein haben (§ 13 StVO) und dieser am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss.
Anders sieht es in der Regel jedoch auf privaten Parkplätzen aus. Dort ist in den Nutzungsbedingungen geregelt, ob die Weitergabe eines Zeitparkscheins erlaubt oder verboten ist. Ist es verboten und man wird dabei erwischt, drohen Bußgelder.