Die zwei jeweils eintägigen Weiterbildungen im Februar 2019 können einzeln oder im Block besucht werden.
Die Veranstaltung „Arbeitsrecht 1 – Anbahnung, Abschluss und Durchführung von Arbeitsverhältnissen“ behandelt die Themenfelder Personalakquise, Abschluss eines Arbeitsvertrages und Rechte und Pflichten im laufenden Beschäftigungsverhältnis. Dabei werden den Teilnehmer_innen die Schritte der Personalakquise von der Stellenausschreibung bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsalltags vermittelt.
„Arbeitsrecht 2 – Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ legt den Schwerpunkt auf Kündigungen. Was rechtfertigt eine Kündigung? Welcher Form bedarf sie, um fristgerecht wirksam zu sein? Und was ist eigentlich eine Änderungskündigung? Außerdem wird der Kündigungsschutz thematisiert.
Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis lernen die Teilnehmer_innen Anwendungen des Arbeitsrechts speziell für ihre Einrichtungen kennen.
Referentin ist Ass. jur. Kerstin Telscher, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Recht der Sozialen Dienstleistungen der Universität.
Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Die Teilnahme an einer oder beiden Weiterbildungen ist möglich.