Neue Palliativdienste im Krankenhaus werden Lebensqualität von Schwerkranken erheblich verbessern

Zu begrüßen sei aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) insbesondere die zukünftig flexible Erfassung des Zeitaufwands in Form einer einfachen Addition der Stunden, die vom Team des Palliativdienstes insgesamt geleistet werden. „Das ist eine wichtige Annäherung an die klinische Realität!“ erklärt Maier, der als Chefarzt einer Klinik für Palliativmedizin und Onkologie in Wiesbaden die Vielfalt und den höchst unterschiedlichen Umfang der medizinischen, psychosozialen und spirituellen Anliegen von Patienten und Angehörigen gut kennt. Das wesentliche Ziel, palliativmedizinische Kompetenz am Patientenbett deutlich spürbar werden zu lassen, wird durch den praxisnahen Kode nachdrücklich gefördert.

Maier ist sich sicher, dass es diese Regelung sämtlichen Abteilungen eines Krankenhauses deutlich erleichtern kann, einen internen oder externen Palliativdienst zu Rate zu ziehen, sollte bei einem lebensbedrohlich erkrankten Menschen ein spezialisierter Versorgungsbedarf auftreten.

Eine zukunftsweisende Entscheidung sei außerdem, dem Team des Palliativdienstes neben Ärzten und Pflegefachkräften erstmals mindestens einen Vertreter aus der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie/Psychotherapie oder Physiotherapie/Ergotherapie zuzuordnen. Nur eine enge multiprofessionelle Zusammenarbeit im Team, so die DGP, gewährleiste eine umfassende Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen. Neu ist schließlich auch, dass Krankenhäuser, die keinen eigenen Palliativdienst anbieten, die Leistungen eines externen Palliativdienstes in Anspruch nehmen können.

Da die Kalkulation durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) für das noch nicht bewertete Zusatzentgelt voraussichtlich erst Ende 2019 abgeschlossen sein wird, können für Palliativdienste, welche die Mindestmerkmale erfüllen, bis dahin krankenhausindividuelle Zusatzentgelte verhandelt werden, die bereits ab 1.1.2017 erlösfähig sind.

Die DGP wird die Implementierung des neuen Angebots sorgfältig beobachten und wissenschaftlich begleiten. Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Fachgesellschaft, betont, dass der Auftakt einer Definition der „Spezialisierten palliativmedizinischen Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst“ auch der Politik eine große Chance für weitere Schritte möglicherweise „Meilensteine“ eröffne. Denn bislang verfügen nur ca. 15 Prozent der bundesweit rund 2.000 Krankenhäuser über Palliativstationen. Von den übrigen Krankenhäusern haben nur sehr wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst.

Strukturkriterien z.B. in Form eines Palliativbeauftragten für jedes Krankenhaus oder eines verpflichtend anzubietenden Palliativdienstes bei einer Bettenzahl ab 200-250 Betten könnten den vom Gesetzgeber durch das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) angeschobenen Ausbau palliativmedizinischer Versorgungsangebote nachdrücklich stärken, heißt es dazu in einer aktuellen Stellungnahme der DGP.

Es sei nun essentiell darauf zu achten, dass die verhandelten krankenhausindividuellen und die ab 2019 bewerteten Zusatzentgelte die fachliche Qualität (Facharzt mit Zusatzweiterbildung / Pflege mit 160h Palliative Care / dritte Berufsgruppe) und die weiteren Strukturen (24 h Erreichbarkeit) auch kostendeckend gegenfinanzieren, hebt DGP-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Erlangen, abschließend hervor. Hierfür wird sich die DGP einsetzen.

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