Naturheilkunde in der Integrativen Medizin steuerlich absetzbar

 

„Die Komplementär- und Integrative Medizin lebt davon, dass sie unterschiedlicher medizinischer Schulen kombiniert. Wenn nun naturheilkundliche Verfahren als außergewöhnliche Belastungen gelten, ist dies finanzrechtlich ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung  für die Naturheilkunde“, sagt  Dr. Ralf Heinrich, Leiter der Praxisklinik für Integrative Medizin in Berlin. Heinrich verweist auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs  in München (Az: VI R 27/13).

Er hatte entschieden, dass Kosten für eine medizinische Behandlung der Homöopathie, Anthroposophie und Pflanzenheilkunde (Phythotherapie)  als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend gemacht werden können. Auch naturheilkundliche Therapien der Integrativen Medizin können damit als außergewöhnliche Belastungen die individuelle Einkommenssteuer verringern. Um diese außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung einzubringen, ist kein Attest erforderlich, da Homöopathie, Phythotherapie und Anthroposophie zu den gesetzlich anerkannten besonderen Therapierichtungen gehören, so der BFH.  Damit reicht der Nachweis durch den naturheilkundlichen Arzt aus.

„Dieses Urteil zur steuerlichen Behandlung der Naturheilkunde wertet die Integrativmedizin und Komplementärmedizin nicht nur auf. Sie stellt sie steuerlich gleich mit der Schulmedizin“, sagt Heinrich. „Dies geht einher mit unserem therapeutischen Anspruch an die Integrative Medizin,  Schul- und Naturmedizin zu vereinen, um die Wirkungschancen zu erhöhen. Dies gilt auch und gerade in der Onkologie.“

Wenn Menschen an Krebs erkranken, hat die integrative Medizin zwei Ziele. Einerseits will sie den Krebs direkt bekämpfen. Andererseits strebt sie danach, Gesundheit zu fördern, damit der Körper zurück in ein Gleichgewicht kommt und Krankheiten selbst abwehren kann. Die Berliner Praxisklinik für Integrative Medizin vernetzt dazu konventionelle, naturheilkundliche oder auch andere Therapien. Das können die anthroposophische Medizin, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) oder Cellsymbiosis-Therapie sein. Naturheilverfahren fließen co-medikativ mit Strahlen- oder Chemotherapie in ein integriertes Therapie-Konzept ein. Heinrich: „Es geht nicht darum, konventionelle Therapien zu ersetzen. Wir wollen das Beste aus den Welten in ein ganzheitliches Konzept integrieren, das individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt ist. Dieses Credo ist offenbar auch in die Rechtsprechung eingeflossen“.

 

 

 

 

 

 

 

 

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