Nachbesserungen beim ärztlichen Ausbildungsrecht

„Der MFT Medizinische Fakultätentag begrüßt, dass mit der Änderungsverordnung vom Januar 2013 Fehler der Ersten Änderungsverordnung vom Juli 2012 noch vor deren Inkrafttreten in Teilen korrigiert werden“, sagt Professor Heyo Kroemer, MFT-Präsident. „Insbesondere die nachgeschobene Übergangsregelung zur Famulatur in der hausärztlichen Versorgung ist eine Erleichterung für die Studierenden.“ Die bisherige Regelung hätte dazu geführt, dass Studierende nachträglich Leistungen hätten erbringen müssen.
„Auch die Juli 2012 gestrichenen Prüfungstermine für den bisherigen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bleiben durch die jetzige Korrektur zu Recht bestehen. Damit wird ein Regelungsfehler behoben, auf den der MFT frühzeitig hingewiesen hat“, erläutert Heyo Kroemer.

Fehlerkorrektur leider unvollständig:
Obwohl es auch bei dem erweiterten Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin zu faktischen Rückwirkungen kommen dürfte, sieht der Verordnungsgeber hier keinen Bedarf für eine nachgeschobene Übergangsregelung. Für Studierende kann dies zur Folge haben, dass sie bereits abgeleistete Blockpraktika wiederholen müssen. Dies wirft verfassungsrechtliche Fragen auf.

Um für das zeitlich gestufte Inkrafttreten der Änderungen jeweils den zutreffenden Verordnungstext zu haben, hat der MFT die aktuellen Änderungen bereits in entsprechende Textdateien eingearbeitet. Diese Handreichung kann bei Interesse von der MFT-Geschäftsstelle angefordert werden.

Der MFT unterstützt als gemeinnütziger Verein die Fakultäten bei ihren gemeinsamen Bestrebungen zur Weiterentwicklung der medizinischen Forschung und Lehre und der damit verbundenen Krankenversorgung.

Kontakt:

MFT Medizinischer Fakultätentag
Alt-Moabit 96
D-10559 Berlin
Tel.: 030/6449 8559-0
E-Mail: berlin@mft-online.de

Belegexemplar erbeten

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