Nach Ärztetag-Beschluss: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin in Sorge um Patientenversorgung

Über 10.000 Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin sind in der ambulanten und stationären Patientenversorgung tätig. Nach dem aktuellen Beschluss des Deutschen Ärztetages müssen diese künftig nur noch folgende Mindestanforderungen gemäß §11 (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) erfüllen:
• Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
• 40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin
• 120 Stunden Fallseminare unter Supervision (wobei diese durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden können).

Das heißt, die geforderten zusätzlichen „6 Monate Palliativmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten “ wurden gestrichen, damit liegt die Entscheidung für ein halbes Jahr Weiterbildung im Ermessen der Ärztin/des Arztes. In den bislang gültigen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern waren 12 Monate Weiterbildung vorgesehen, die anteilig durch Fallseminare ersetzt werden konnten.

Die DGP hält der Beschlussbegründung „Eine sechsmonatige Weiterbildung in Palliativmedizin als hauptberufliche Tätigkeit ist für die bereits niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, aber auch für die am Krankenhaus in der Patientenversorgung tätigen Kolleginnen und Kollegen praktisch nicht realisierbar“ entgegen, dass die komplexen und vielschichtigen Herausforderungen in der palliativmedizinischen Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden klinische Erfahrungen unter Anleitung zwingend voraussetzen.

Die wissenschaftliche Fachgesellschaft unterstreicht in einer aktuellen Stellungnahme die Dringlichkeit einer fachlichen Diskussion zur Weiterentwicklung und Differenzierung der ärztlichen Weiterbildung in Palliativmedizin. „Dabei muss es auch um die Einführung eines Facharztes Palliativmedizin gehen“, so Radbruch abschließend.

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