(dmd). Musik gestaltet eine Fahrt kurzweiliger und schöner. Verwandelt man sein Auto in Sachen Lautstärke jedoch in eine fahrende Disko, macht man sich strafbar, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer – und sich selber. Der ADAC empfiehlt, die Musik maximal so einzustellen, dass außer den Beats auch noch die Straßengeräusche hörbar sind, vor allem Hupen und Signaltöne. Geschieht dies nicht, und kommt es deswegen zu einem Unfall, kann der Verursacher in Mithaftung genommen werden.
Zudem dürfen Passanten und andere Verkehrsteilnehmer durch die eigene Musik nicht belästigt werden. Denn auch wenn es keine exakte Vorschrift über die „richtige“ Lautstärke gibt, kann die Polizei bei Lärmbelästigung ein Verwarngeld von zehn Euro verhängen. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Paragraph 23 ist der „Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“