Motorrad – Die wichtigsten Tipps für Schrauber

(dmd). Der Frühling naht. Unzähligen Bikern kribbeln schon jetzt die ersten Zweirad-Gefühle im Bauch. Die einen polieren aus Vorfreude ihr Motorrad auf Hochglanz. Andere wiederum fangen an, ihr Zweirad zu tunen und zu optimieren. Die Wahl der unterschiedlichsten Arten, sein Gefährt zu individualisieren ist groß. Allerdings sollte man darauf achten, ob die Veränderungen auch erlaubt sind, warnt der TÜV Süd und gibt die wichtigsten Tipps.

Neue Teile wie Auspuff, Lenker oder Reifen müssen zum Motorrad passen. Beim Lenker ist auf einen weiten Einschlag zu achten, so dass die Finger oder die Bremsschläuche nicht eingeklemmt werden. Hält man sich bei der Reifenwahl nicht an die Herstellerangaben wie Traglast, Abrollumfang, Bauart und Geschwindigkeitsindex, kann sich das Fahrverhalten drastisch ändern. Auch beim Einsatz einer Stahlflex-Bremsleistung für einen besser dosierbaren Druck sollte Vorsicht walten. Ohne eine Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), ein Teilegutachten und fachgerechte Montage darf die Leitung nicht ans Bike.

Auch beim Kauf eines neuen Auspuffendtopfes ist einiges zu beachten. Seit der Verschärfung der Schadstoffgrenzwerte im Jahr 2006 muss jedes Bike über einen Katalysator verfügen. Dieser kann jedoch je nach Motorradmodell an ganz unterschiedlichen Stellen sitzen. Wer seinen Endtopf austauscht, muss daher sicherstellen, dass der Katalysator später noch funktionsfähig ist. Am besten sollte man daher vor dem Umbau den Rat eines Fachmanns einholen.

Der neue Endtopf muss aber auch eine ganze Reihe von Normen erfüllen. Zunächst sollte eine EG-Typgenehmigung vorliegen, erkennbar an dem typischen E-Zeichen und der Zulassungsnummer. Hinter dieser mehrstelligen Zahl finden sich weitere Ziffern. Unbedingt vorhanden sein sollte die „9“ in einem Kreis. Sie steht für die Einhaltung der Lautstärkegrenzwerte und ist verbindlich vorgeschrieben. Abgasanlagen für Fahrzeuge mit Katalysator müssen zusätzlich mit der Ziffer „5“ gekennzeichnet sein. Sie gibt an, dass die Anlage über eine geeignete Abgasreinigung verfügt. Fehlt die Kennzeichnung, muss zusätzlich ein Einschub-Kat eingebaut werden, der mit der Ziffer „5“ gekennzeichnet ist.

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