Mit wenig Aufwand viel erreichen

(djd). Wovon sollen Arbeitnehmer bei immer höheren Kosten für Leben und Wohnen noch etwas auf die hohe Kante legen fürs Rentenalter? In vielen Wohngegenden müssen Mieter oft bereits 50 Prozent ihres kleinen Einkommens für die Wohnung und die Energiekosten aufbringen. Die Altersvorsorge spielt in einer oftmals finanziell angespannten Situation dann nicht die größte Rolle. So haben sich beispielsweise nicht einmal fünf Prozent der Haushalte mit einem Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) entschieden. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF). Welche Vorteile diese Art der Vorsorge hat, erfährt man unter http://www.myinfo.de/betriebliche-altersvorsorge im Internet. Seit gut zehn Jahren hat jeder deutsche Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine bAV.

Betriebliche Altersvorsorge scheitert oft an mangelnder Information

Auch für mittelständische Unternehmen gibt es passgenaue Systeme für die bAV. Arbeitnehmer sind jedoch – über alle Einkommensgrenzen hinweg – oft über die Möglichkeiten und Vorteile nicht richtig informiert und nutzen sie deshalb viel zu wenig. Diese Form des Sparens für den Ruhestand ist deshalb so attraktiv, weil sie den Brutto-Netto-Effekt nutzt. Arbeitnehmer, die sich einen Teil des Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln lassen, sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Denn die Beiträge zur bAV werden nicht vom Netto-, sondern vom Bruttogehalt abgezogen. Da dieser Betrag innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei ist und dann auch keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, kostet er den Arbeitnehmer effektiv nur etwa die Hälfte aus seinem Geldbeutel.

Beide Seiten profitieren

Jeder Euro, der in Form einer Entgeltumwandlung durch die Mitarbeiter in ein Versorgungssystem fließt, ist aber auch eine Ersparnis für den Arbeitgeber, da diese Beträge im Rahmen der Grenzen nicht mit Lohnnebenkosten belastet sind. Einen Teil dieser Ersparnis geben viele Arbeitgeber an die Mitarbeiter in Form eines Zuschusses zur individuellen Versorgung zurück.

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