(dmd). Die Sommerzeit lockt die Menschen auch abends noch vor die Tür. Die meisten radeln am liebsten in den Biergarten oder zu Freunden. Geht es zurück, ist es meist Nacht. Daher sollte die Beleuchtung am Rad perfekt funktionieren – und man selbst für alle anderen gut sichtbar sein.
Fahrräder – auch Mountainbikes, E-Bikes und Pedelecs – müssen mit einer fest montierten und dynamobetriebenen Lichtanlage ausgestattet sein. Eine Umrüstung auf LED-Technik erhöht die Leuchtkraft noch. Sinnvoll ist auch ein elektrisch betriebenes Standlicht, damit der Biker auch im Stehen, beispielsweise vor einer Ampel, erkannt wird.
Zusätzliche Sicherheit bieten ein Fahrradhelm und Kleidung mit Reflektoren. Zum weiteren Schutz schreibt der Gesetzgeber bei Bikes elf Katzenaugen, sogenannte Rückstrahler, vor. Dazu zählen zwei pro Pedal, je zwei in den Speichen des Vorder- und Hinterrades, zwei rote am Heck und ein weißer an der Front. Dabei dürfen Front- und ein Rückreflektor im Scheinwerfer beziehungsweise Rücklicht integriert sein. Die Speichenreflektoren können wegfallen, wenn der Reifen über Reflexstreifen verfügt.
Eine Ausnahme bilden Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 Kilogramm beträgt. Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, können sie mit batteriebetriebenem Front- und Rücklicht ausgerüstet werden. Dieses muss auch am Tag immer mitgeführt werden.