(djd). Immer wieder verunsichern Horrormeldungen und reißerische Reportagen über nahezu unbewohnbare Neubauten Menschen, die sich für den Bau oder Kauf eines Eigenheims interessieren. Wahr ist, dass Baumängel und unklare vertragliche Regelungen keine Ausnahme sind. Unwahr ist, dass der Verbraucher den schwarzen Schafen unter den Hausbauunternehmen hilflos ausgeliefert sei. In dem Ratgeber „Schritt für Schritt – von der Idee zum fertigen Haus“ listet die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) auf, wo auf dem Weg ins Eigenheim typische Fallstricke lauern und wie Bauherren sich schützen können. In einer aktuellen Neuauflage wurde der Ratgeber überarbeitet und an aktuelle Gesetze, Regeln und Entwicklungen angepasst.
Der Weg zum Eigenheim beginnt lange vor dem ersten Spatenstich
Der Weg zum Haus beginnt schon lange, bevor die Bauarbeiten anfangen. So gilt es, schon vor der konkreten Planung den verfügbaren finanziellen Spielraum richtig einzuschätzen und mit den eigenen Wünschen und Vorstellungen in Einklang zu bringen. Je besser die Anforderungen an das künftige Haus definiert sind, desto leichter wird es, die Angebote verschiedener Unternehmen zu vergleichen. In der Entscheidungsphase für einen Anbieter kommt es darauf an, die Vertragswerke genau unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls nachzuverhandeln. Hilfreich ist hier die Unterstützung eines Vertrauensanwalts oder eines unabhängigen Bauherrenberaters.
Guter Rat in allen Bauphasen
Der Berater kann auch die eigentliche Bauphase begleiten. So lassen sich Baumängel frühzeitig erkennen und beheben, bevor sie „überbaut“ werden und später einmal für Ärger sorgen. Wer durch Eigenleistungen in der Bauphase Kosten sparen möchte, sollte seine Fähigkeiten und die verfügbare Zeit realistisch einschätzen und Eigenleistungen auch klar im Vertrag definieren, denn sonst kann es später zu Streitigkeiten über die Verantwortung bei Mängeln kommen.
„Fachliche Begleitung eines Bausachverständigen gibt dem Bauherren Sicherheit – auch beim wichtigen Termin der Bauabnahme“, erläutert Peter Mauel, erster Vorsitzender des BSB. Denn nach der Bauabnahme wird es schwierig, später auftretende Mängel noch zu reklamieren. Der BSB-Ratgeber kann unter http://www.bsb-ev.de gegen eine Schutzgebühr von drei Euro plus Portokosten angefordert werden. Auf der Website sind auch Adressen von Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten zu finden.