In früheren Zeiten war es Ärzten verboten, für sich oder für ihre Praxis Werbung zu betreiben. Daher glauben auch heute noch sehr viele Selbstständige in medizinischen Bereichen, keine Werbung machen zu dürfen. Doch die Zeiten haben sich geändert. In der heutigen Zeit muss auch jeder niedergelassene Arzt wirtschaftlich denken und ein ausgeklügeltes Marketing betreiben. Dabei ist jedoch etwas Vorsicht geboten. Werbung für Ärzte ist zwar generell möglich, aber es sind gesetzliche Grenzen gesetzt.
Der Grund für die Einschränkungen bei der Werbung ist, dass Patienten nur neutral informiert werden dürfen. Im Gegensatz zu einer klassischen Werbung anderer Branchen darf ein Arzt nicht verkünden, dass er der Beste und der Günstigste ist. Was im Einzelnen erlaubt und verboten ist, wird nachfolgend noch näher erklärt. Mit den richtigen Werbemaßnahmen und geeigneten Marketingstrategien kann der Umsatz einer Arztpraxis deutlich gesteigert werden.
Werbung innerhalb der Praxis
Es wird ein Unterschied zwischen der Werbung innerhalb einer Arztpraxis und einer öffentlichen Werbung gemacht. In einer Praxis dürfen Urkunden und Zertifikate ausgehängt sein. Diese dienen dazu, dass sich die Patienten umfassend über die Qualifikationen des Arztes informieren können. In den Praxisräumen dürfen den Patienten auch Werbegeschenke gemacht werden. Dabei kann es sich um Kugelschreiber, Notizblöcke oder andere Give-aways handeln. Hier findet jeder Arzt ansprechende Werbegeschenke, die er individuell gestalten lassen kann. Kleine Geschenke kommen bei den Patienten immer gut an. Zudem finden sie darauf die Kontaktdaten, sodass sie bei Bedarf immer wieder Kontakt mit der Praxis aufnehmen können.
In seinen Praxisräumen oder im Wartezimmer kann jeder Arzt auch Werbefilme vorführen. Diese darf er allerdings nicht im Internet oder in anderen Medien veröffentlichen. Direkt in der Praxis ist vieles möglich, aber nicht alles erlaubt. Beispielsweise darf ein Arzt im Wartezimmer Plakate oder Poster an die Wand hängen, in dem spezielle Leistungen angepriesen werden. Dabei muss es sich jedoch um wahrheitsgemäße Behauptungen handeln. Er darf seinen Patienten nicht etwas anpreisen, dass er nicht einhalten kann.
Werbung außerhalb der Praxis
Für die Werbung außerhalb einer Praxis gibt es sehr strenge Regeln. Grundsätzlich ist es jedoch zulässig, dass ein Arzt Anzeigen in Tageszeitungen schaltet. Darin darf aber nur stehen, welche Art von Behandlung er anbietet und wann seine Sprechzeiten sind. Zudem dürfen die angepriesenen medizinischen Leistungen nur seiner Zulassung entsprechen. Beispielsweise darf ein Arzt für Allgemeinmedizin keine Werbung für Hypnose machen oder Ähnliches.
Des Weiteren ist es untersagt, mit Behandlungsmethoden zu werben, die weder zugelassen noch anerkannt sind. Grundsätzlich sind folgende Werbearten verboten:
- Berufswidrige Werbung
- Irreführende Werbung
- Vergleichende Werbung
Zu einer berufswidrigen Werbung gehört unter anderem, dass die Person des Arztes in den Vordergrund gestellt wird. Der Arzt darf also nicht behaupten, dass er außergewöhnliche Fähigkeiten besitzt. Zudem darf er keine schwammigen Formulierungen bezüglich seiner Fähigkeiten verlautbaren. Im medizinischen Bereich gibt es für jede Fachrichtung eine bestimmte Bezeichnung. Diese müssen bei der Werbung eingehalten werden. Es ist ebenfalls unzulässig, mit alternativen und dubiosen Behandlungsmethoden zu werben.
Zur irreführenden Werbung gehört unter anderem, dass er Patienten eine Heilung bei einer unheilbaren Erkrankung suggeriert. Auch Äußerungen in diese Richtung sind streng verboten.
Die vergleichende Werbung besteht darin, dass sich ein Arzt durch Hervorstellung seiner besonderen Fähigkeiten von anderen Ärzten abheben möchte. Jeglicher Vergleich in der Werbung ist Ärzten untersagt.
Behandlung von Krankheiten bewerben
Es ist auch zulässig, dass ein Arzt damit wirbt, bestimmte Krankheiten zu behandeln. Da es zur Therapie einiger Krankheiten unterschiedliche Methoden gibt, kann er veröffentlichen, mit welcher Methode er arbeitet. Es ist jedoch nicht zulässig, völlig überzogene Heilungsaussichten zu suggerieren. Der Arzt darf auch nicht erwähnen, dass die Krankheit mit seiner Methode schneller und nachhaltiger behandelt wird.
Es gibt aber einige Krankheiten und gesundheitliche Probleme, mit denen überhaupt keine Werbung gemacht werden darf. Dazu gehören Infektionskrankheiten, die meldepflichtig sind. Aber auch die Behandlung von Suchtkrankheiten, mit Ausnahme von Nikotin, darf nicht beworben werden. Das Gleiche gilt auch für Komplikationen in der Schwangerschaft sowie im Wochenbett.
Warum sollte ein Arzt überhaupt Marketing betreiben?
In der heutigen Zeit ist es so, dass viele Ärzte wirtschaftlich denken müssen. Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen der Ärzte drastisch gekürzt haben, fehlen einfach gesagt die Einnahmen. Jeder Arzt hat hohe Ausgaben für die Praxis, die Mitarbeiter und natürlich auch die täglichen Verbrauchsmaterialien. Deshalb sind viele Ärzte auf jeden Patienten angewiesen.
Da sich jeder Patient seinen Arzt selbst aussuchen kann, entsteht auch unter den Praxen eine gewisse Konkurrenz. Deshalb sollte jeder Arzt seine Fähigkeiten und seine medizinischen Angebote bestmöglich vermarkten. Damit gewinnt er nicht nur neue Patienten, sondern er kann auch für langfristige Patientenbindungen sorgen.
Fazit
Da Arztpraxen in der heutigen Zeit wirtschaftliche Betriebe sind, kommen Ärzte nicht drum herum Werbung für ihre Praxen zu machen. Der Konkurrenzdruck ist groß und jede Praxis ist auf neue Patienten angewiesen. Da sich Patienten ihre Arztpraxis frei aussuchen können, müssen sie die Praxis auch finden können. Deshalb gehört die Werbung für Ärzte zu einer wichtigen Marketingmaßnahme. Es ist nur darauf zu achten, dass gesetzliche Regelungen bei der Werbung eingehalten werden.