(djd). Wer ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben oder verkaufen möchte, wendet sich häufig an einen Immobilienmakler, der als Schnittstelle zwischen Käufer und Verkäufer fungiert. Um Makler zu werden, genügt in Deutschland eine Gewerbeanmeldung. Eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, im Prinzip kann also jeder diesen Beruf ergreifen. Neben seriösen Unternehmen tummeln sich daher auch schwarze Schafe im Markt. Vor einem Auftrag an einen Makler sollte man sich daher ein Bild seines Unternehmens verschaffen.
Vorteilhaft ist beispielsweise die Mitgliedschaft in Berufsverbänden wie dem „Immobilienverband Deutschland“ (IVD) sowie der Nachweis einer Ausbildung als geprüfter Immobilienmakler, -fachwirt oder -ökonom. Auch eine Nachfrage nach Referenzkunden lohnt sich. „Auf jeden Fall sollte sich der gewählte Partner Zeit für eine gründliche Beratung nehmen“, rät Rainer Huhle, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Huhle rät dringend, einen Maklerauftrag mit einer eindeutigen Honorarregelung zu vereinbaren und nichts vorab an den Makler zu zahlen, da Courtageansprüche erst entstehen, wenn ein Kaufvertrag wirksam zustande kommt. Auf der Website des BSB unter http://www.bsb-ev.de gibt es weitere Informationen zu dem Thema und Kontakt zu Bauherrenberatern sowie Vertrauensanwälten, die Immobilienkäufer und -verkäufer beraten können.