Lidstraffung – Ablauf, Wirkung & mögliche Risiken

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Sie kann den Ausdruck im Gesicht sichtbar verjüngen und die Haut rund um die empfindliche Augenpartie deutlich frischer wirken lassen: die Lidstraffung. Nicht nur feine Fältchen um die Augen, sondern auch Tränensäcke oder Schlupflider lassen beim Gegenüber nicht selten schnell einen müden oder gar desinteressierten Gesichtsausdruck entstehen. Eine Augenlidstraffung lässt die Konturen klarer, den Blick offener und die Augen wieder wacher wirken. Wie eine solche Lidstraffung abläuft und welche Wirkung diese hat, soll in diesem Text näher beleuchtet werden.

Wann ist eine Lidstraffung nötig?

Die dünne Haut rund um die Partie der Augen neigt nicht nur verstärkt zur Faltenbildung, sondern verliert auch schnell an Elastizität. So können bereits bei jungen Menschen früh Tränensäcke oder Schlupflider entstehen, die für die Betroffenen zu einer enormen Belastung werden können. Sowohl ein ungesunder Lebensstil als auch eine genetische Veranlagung können die unschön hängenden Augenlider begünstigen und so das Selbstwertgefühl stark beeinträchtigen. Schränken bestehende Tränensäcke und Schlupflider zudem das Sichtfeld unangenehm ein, kann die Lidstraffung in Form eines minimalen chirurgischen Eingriffs das Problem beheben.

Lidstraffung – so läuft die Behandlung ab

Unter einer Oberlidstraffung versteht man eine Korrektur der hängenden Oberlider. Da der Schnitt stets in der Lidfalte gesetzt wird, sind später keinerlei Narben sichtbar. Im Rahmen der Behandlung werden erschlaffte Hautpartien reduziert, um eine sichtbare Straffung des Lids zu erzielen. Während des Eingriffs selbst kann – sofern nötig – auch überschüssiges Fettgewebe im Bereich des Oberlids vorsichtig entfernt werden.

Wird dagegen das Unterlid gestrafft, erfolgt der Schnitt im Lidrand-Bereich, der ebenfalls eine unauffällige Narbenbildung mit sich bringt. Sowohl die überschüssige Haut als auch eventuelles Muskel- und Bindegewebe werden chirurgisch entfernt. Egal ob der Eingriff am Ober- oder Unterlid stattfindet: beide Formen können meist ambulant durchgeführt werden.

Mögliche Risiken & Nebenwirkungen einer Lidstraffung

Wie jeder operative Eingriff ist auch die Lidstraffung mit gewissen Risiken verbunden. Es ist daher empfehlenswert, sich vor dem Eingriff einer ausführlichen Beratung durch einen Experten zu unterziehen und die Lidstraffung ausschließlich von einem erfahrenen Arzt durchführen zu lassen, um die Gefahr möglicher Risiken zu minimieren.

Im Rahmen der Lidstraffung kann es zu einer Infektion im Wundbereich kommen, auch eine allergische Reaktion des Patienten auf das Lokalanästhetikum kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Auftretende Blutergüsse und Schwellungen zählen zu den harmlosen Begleiterscheinungen einer Augenlidstraffung, die in der Regel innerhalb weniger Tage von selbst abklingen. Kommt es nach dem Eingriff zu einem Trockenheitsgefühl im Auge, kann mithilfe von speziellen Augentropfen Abhilfe geschaffen werden. Sehr selten leidet der Patient nach der OP unter einem „Triefauge“, welches ein vollständiges Schließen des Auges unmöglich macht sowie einen kontinuierlichen Tränenfluss zur Folge hat. Ist dies jedoch der Fall, muss eine weitere Korrektur am Lid durchgeführt werden. In ganz seltenen Fällen kommt es nach dem Eingriff zu einem Ausfall der Wimpernhaare im Unterlid. Diese wachsen jedoch innerhalb kurzer Zeit wieder nach, ohne dass das Haarwachstum in der Region des unteren Lids nachhaltig beeinträchtigt ist.

Was kostet eine Lidstraffung?

Die Kosten für eine Augenlidstraffung beginnen bei 2000 Euro – pro Auge. Wird die Straffung von Unter- und Oberlid in einer Behandlung kombiniert, kann der Preis bis über 4000 Euro ansteigen. Auch die Behandlungsart und ein eventueller stationärer Klinikaufenthalt spielen bei der Berechnung der tatsächlichen Kosten für eine Lidstraffung eine Rolle. Wird der Eingriff aus rein ästhetischen Gesichtspunkten angestrebt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Lidstraffung meist nicht, da diese nicht Bestandteil ihres Leistungskatalogs ist. Liegt der Augenlidstraffung allerdings eine medizinische Indikation zugrunde, besteht die Möglichkeit einer – jedoch lediglich anteiligen – Kostenübernahme der Krankenkassen.

 

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