Daunoblastin® wird aller Voraussicht nach in Deutschland vorübergehend nicht mehr von den Apotheken zu beziehen sein. Prof. Gerhard Ehninger, Vorsitzender der DGHO, stellt fest: „Der Wegfall des Wirkstoffes gefährdet die Heilungschancen unserer Leukämie-Patienten“.
Medikamente wie Daunorubicin werden von den pharmazeutischen Unternehmen häufig nicht selbst hergestellt, sondern möglichst preiswert auf dem Weltmarkt eingekauft. „Die Lagerhaltung dieser Medikamente ist bei den pharmazeutischen Unternehmen aus Kostengründen häufig unzureichend“, sagt Ehninger in Berlin. „Fällt einer der Lieferanten für die Wirkstoffe aus, kommt es zu einem Lieferengpass, der die medizinische Behandlung unserer Patienten gefährdet“, so Ehninger weiter. „In der aktuellen Versorgungssituation rufen wir die Krankenhausapotheken auf, keine unnötigen Vorratsbestellungen von Daunorubicin vorzunehmen und sich bei Engpässen gegenseitig zu helfen“, stellt Prof. Mathias Freund, Sekretär der DGHO, fest. „Dies löst das grundsätzliche Problem aber nicht“, fügt Freund hinzu.
In der Vergangenheit traten unter anderem bereits Engpässe bei Caelyx® in der Behandlung von Patientinnen mit Brust- oder Eierstockkrebs, bei Depocyte® für Patienten mit Lymphknotenkrebs und Abraxane® beim Brustkrebs auf.
Auch in der Schweiz und in den USA ist die Versorgung mit Krebsmedikamenten seit geraumer Zeit von derartigen Engpässen betroffen. Die Food and Drug Administration (FDA) hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf der sich Apo¬theker und Ärzte über Arzneimittelengpässe informieren können. Die Behörden erhielten daraufhin im Oktober 2011 durch Präsident Barack Obama größere Vollmachten zur Überwachung der Arzneimittelversorgung, so auch zum Import unverzichtbarer Medikamente aus dem Ausland.
„In Deutschland fehlen entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen“, kritisiert Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der AkdÄ. „Deshalb benötigen wir dringend eine gesetzliche Regelung bei drohenden Versorgungsengpässen“, betont Ludwig weiter. Ein entsprechender Absatz wurde im Regierungsentwurf für das vom Bundestag verabschiedete ‚Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften‘ (§52b, Absatz 5) aufgenommen, ist dann aber kommentarlos gestrichen worden. Aktuell steht das Gesetz vor der Verabschiedung im Bundesrat. Die AkdÄ und die DGHO fordern den Bundesrat auf, eine entsprechende gesetzliche Formulierung wieder in das Gesetz aufzunehmen.
DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V.
Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. besteht seit 75 Jahren und hat heute mehr als 2.700 Mitglieder, die in der Erforschung und Behandlung hämatologischer und onkologischer Erkrankungen tätig sind. Mit der Ausarbeitung von Aus-, Fort- und Weiterbildungscurricula, der Erstellung von Behandlungsleitlinien und Behandlungsempfehlungen sowie mit der Durchführung von Fachtagungen und Fortbildungsseminaren fördert die Fachgesellschaft die hochwertige Versorgung von Patienten mit hämatologischen und onkologischen Erkrankungen.
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
Die AkdÄ ist ein wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer. Sie nimmt im Auftrag der Bundesärztekammer Stellung zu Fragen der Arzneimitteltherapie und der Arzneimittelversorgung und unterstützt den Vorstand der Bundesärztekammer in seiner Meinungsbildung zu arzneimittelpolitischen Fragen. 40 ordentliche und 130 außerordentliche ehrenamtlich arbeitende Mit¬glieder aus allen Bereichen der Medizin bilden die Kommission. Mitglieder aus Pharmazie, Pharmakoökonomie, Biometrie und Medizinrecht ergänzen die medizinische Expertise.
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