Dank medizinischer Fortschritte überleben immer mehr Kinder und Jugendliche Hirnschädigungen, die sie durch Unfälle, Entzündungen, Tumore oder Schlaganfälle erworben haben. Oftmals kommt es als Folge häufig zu bleibenden Einschränkungen, die weitere Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge benötigen. Dabei stehen die jungen Patientinnen und Patienten oft vor besonderen Herausforderungen. Sie verfügen im Gegensatz zu Erwachsenen zumeist nur über ein geringes „Altwissen“. „Um diesen Kindern und Jugendlichen trotz ihrer schweren Hirnverletzung bestmögliche Zukunftschancen zu sichern, müssen Sie auch uneingeschränkten Zugang zu einer bestmöglichen Rehabilitation erhalten“, so Helga Lüngen, Geschäftsführerin der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung.
Bei der Beantragung einer Reha stehen die Eltern vor einer Vielzahl von Fragen: Welcher Kostenträger ist wann zuständig? Welche medizinischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Kostenträger eine Reha-Maßnahme bewilligt? Welche Leistungen umfasst eine Reha-Maßnahme?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die neue Broschüre „Handlungshilfe für die Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit erworbener Hirnschädigung“.
Der BAG Nachsorge war die Veröffentlichung ein wichtiges Anliegen. Ludger Hohenberger, Sprecher der BAG betont: „Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass Eltern hirnverletzter Kinder immer wieder Unterstützung benötigen, um individuelle und zugleich möglichst optimale Rehabilitationsmöglichkeiten zu finden. Deshalb gibt die Handlungshilfe eine gute Orientierung.“