Klare Worte aus Karlsruhe

(djd). „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ – auf den ersten Blick eine klare und deutliche Formulierung, mit der ein Händler seine Widerrufsbelehrung an seine potenziellen Kunden einleiten kann. Sollte man meinen. Ein Wettbewerber des Händlers sah dies aber anders. Er vertrat die Ansicht, bei dem Einleitungssatz handele es sich eben nicht um eine klare und verständliche Widerrufsbelehrung. Denn der Leser bliebe im Unklaren darüber, ob er selbst als Verbraucher anzusehen sei.

Kunden sind mit dem Begriff „Verbraucher“ nicht überfordert

Der Bundesgerichtshof (BGH) fand zu diesem überraschenden Rechtsverständnis klare Worte: „Der durchschnittliche Kaufinteressent ist mit dem Verständnis des Begriffes ,Verbraucher‘ nicht überfordert. Und kann daher durchaus eine Widerrufsbelehrung im Internet verstehen, bei der zwischen Überschrift und dem Text noch der Satz ,Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:‘ steht.“ Damit wies der Bundesgerichtshof die Klage des Wettbewerbers ab (BGH AZ I ZR 123/10 vom 9. November 2011, veröffentlicht im Mai 2012), bei der das Widerrufsrecht des Bestellers allein wegen der fehlenden Eindeutigkeit des Begriffs „Verbraucher“ nicht korrekt dargestellt sein sollte.

Details des Widerrufsrechts sind entscheidend

Allein wichtig sei laut BGH, dass vor dem Kauf klar und verständlich über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts informiert werde. Entscheidend seien dabei die bestehenden Bedingungen, die Einzelheiten der Ausübung, die Widerrufsfolgen sowie die Information, an wen der Widerruf zu richten sei. Dies gelte zum einen im Fernabsatz, da der Verbraucher ja vorher nicht die Möglichkeit hat, die Ware anzuschauen. Ebenso gelte es für Verträge über Finanzdienstleistungen im Internet oder per Brief.

„Das kann die Festgelderöffnung sein, aber ebenso auch der Kauf eines Festzinspapiers in Erneuerbare Energien. Generell muss immer das Widerrufsrecht ausdrücklich und separat vor Abgabe der Willenserklärung – Unterschrift oder Klick im Internet – angezeigt sein“, erklärt Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI – UmweltDirektInvest Beratungsgesellschaft mbH. Das Nürnberger Unternehmen ist auf ökologische Finanzdienstleistungen spezialisiert.

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