Keine Tabus

(djd). Der sogenannte Transplantationsskandal hat im Sommer 2012 in Deutschland für Empörung gesorgt. Ärzte sollen das Vergabeverfahren bei der Organspende auf kriminelle Weise manipuliert haben. Immerhin ist das wichtige Thema Organspende auf diese Weise wieder in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Den Bundesbürgern wurde in Erinnerung gerufen, wie viele Menschen hierzulande auf ein möglicherweise lebensrettendes Organ warten.

Reform der Organspende

Derzeit gilt bei der Organspende die sogenannte erweiterte Zustimmungsregelung. Dabei muss der potenzielle Spender seine Zustimmung in einem Organspendeausweis dokumentiert haben. Die Ärzte dürfen nur dann nach dem Tod Organe entnehmen, wenn ihnen ein für diese Organe zustimmender Ausweis vorliegt. Falls ein solches Dokument fehlt, werden ersatzweise die Angehörigen befragt, ob sie einer Organspende zustimmen. Im Mai 2012 hat der Bundestag eine umfassende Reform dieser Regelung beschlossen. Künftig sollen alle Krankenversicherten ab 16 Jahren regelmäßig befragt werden, ob sie nach dem Tod zu einer Organspende bereit sind. Jeder Bundesbürger wird sich mit dem Thema also auseinandersetzen müssen. Aber nicht nur die Organspende ist häufig ein Tabu, auch über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Pflege wird allzu oft in den Familien geschwiegen.

Vorsorgevollmacht macht auch in jungen Jahren Sinn

Denn auch wenn niemand gerne daran denkt, kann es jeden treffen: Plötzlich ist man durch Krankheit oder Unfall unfähig, den eigenen Willen zu artikulieren. Aber gerade in solchen Notsituationen gilt es, existenzielle Fragen zu beantworten. Will man um jeden Preis behandelt werden? Will man hilflos an Schläuchen hängen, ohne Aussicht auf Heilung oder Bewusstsein?

Vielfach besteht der Irrglaube, dass Ehepartner oder die Kinder automatisch in der Lage und im Recht seien, im Falle eines Falles für einen Angehörigen zu handeln. Dies ist aber nicht so. Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München: „Wer über 18 Jahre alt ist, hat nach deutschem Recht keinen rechtlichen Vertreter mehr. Selbst eine Ehefrau ist also nicht berechtigt, ihren Mann zu vertreten. Sie braucht dazu eine Vollmacht.“

„Daher macht die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, etwa an die eigenen Eltern, schon mit Eintritt der Volljährigkeit Sinn“, betont Wolfgang Putz. Die Erteilung der Vorsorgevollmacht, so Wolfgang Putz, verhindere dann im Falle eines Falles die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht: „Nach dem Willen des Gesetzgebers gehen familiäre Regelungen vor.“ Mit einer solchen Vorsorgevollmacht hat der jeweilige Angehörige oder eine andere Vertrauensperson weitreichende Kompetenzen, vor allem kann er eine eventuell vorliegende Patientenverfügung umsetzen. In einer solchen Verfügung sollte nach den Worten von Wolfgang Putz beispielsweise betont werden, dass man im Falle eines Wachkomas nicht durch künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung lebensverlängernd ärztlich behandelt werden will.

Der in einer Patientenverfügung dargelegte Wille ist für die behandelnden Ärzte genauso wie für einen Betreuer oder Bevollmächtigten bindend. „Wer sich als Arzt darüber hinwegsetzt und einen Patienten gegen seinen Willen lebensverlängernd behandelt, macht sich heute strafbar“, betont Wolfgang Putz. Künstliche Ernährung, erläutert der Münchner Jurist, könne dann eine strafbare Körperverletzung darstellen.

Mit den Eltern frühzeitig über das Thema Pflege reden

Etwa zweieinhalb Millionen Menschen sind derzeit auf Pflege angewiesen, bis 2050 könnte diese Zahl auf 4,5 Millionen steigen. Insofern werden fast alle Bundesbürger früher oder später mit dem Thema konfrontiert sein – entweder als Pflegebedürftige selbst oder als diejenigen, die sich um Eltern oder andere Angehörige kümmern müssen. Vorbereitet ist auf eine solche Situation kaum jemand. Manchmal baut ein alter Mensch zwar allmählich ab – der Eintritt des Pflegefalls und der Verlust der Selbstständigkeit kommen dann trotzdem überraschend. Oftmals aber tritt der Pflegefall aus heiterem Himmel ein, beispielsweise nach einem Schlaganfall, einem Herzinfarkt oder nach einem Sturz. Die Angehörigen müssen nun unter großem Zeitdruck wichtige Entscheidungen treffen.

Nach Ansicht von Manuela Engelbrecht, Altenpflegerin und Pflegedienstleiterin aus Sulzbach-Rosenberg, ist es daher wichtig, Fragen der Pflege in einer entspannten Atmosphäre möglichst frühzeitig zwischen den Generationen zu besprechen. Keinesfalls sollte man die Situation einfach auf sich zukommen lassen: „Die Eltern sind zu einem frühen Zeitpunkt noch selbst in der Lage, zu sagen, welche Art der Pflege sie gerne möchten oder welche stationäre Einrichtung sie auswählen würden.“ Sie können diese Einrichtung sogar besichtigen und sich eventuell vorweg anmelden.

Private Pflegeversicherung bleibt unverzichtbar

Die Kosten einer ambulanten oder stationären Pflege werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur teilweise abgedeckt. Der Fehlbetrag muss zunächst von der Rente und dann vom Vermögen des zu Pflegenden bestritten werden. Sind diese Ressourcen verbraucht, müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen. Christian Gatt von den Ergo Direkt Versicherungen weist darauf hin, dass auch die im nächsten Jahr geplante Pflegereform am sogenannten Teilleistungscharakter der gesetzlichen Pflegeversicherung nichts ändern werde. Zudem würden primär nur Demenzkranke höhere Leistungen erhalten und nicht alle Pflegebedürftigen. „Eine private Pflegezusatzversicherung bleibt also weiterhin unerlässlich, um die finanziellen Belastungen im Falle der Pflegebedürftigkeit zu decken“, betont Christian Gatt. „Ob die private Pflegezusatzversicherung dabei bereits ab Einstufung in die Pflegestufe I oder erst ab einer höheren Pflegestufe leistet, wird bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer vereinbart.“ Meist würden die Versicherer verschiedene Absicherungsmöglichkeiten anbieten. Mehr Informationen gibt es beispielsweise unter http://www.ergodirekt.de im Internet.

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