(djd). Wer beruflich vorwärtskommen möchte, muss seinen Job gut erledigen, zuverlässig sein und mit seinen Kollegen und Vorgesetzten im Team zusammenarbeiten. Doch genauso wichtig ist es in den meisten Unternehmen, einen gepflegten Eindruck zu hinterlassen. Gerade ein unangenehmer Geruch und schlechte Zähne können das Aus für die Karriere bedeuten. Das legt zumindest eine aktuelle Studie von TNS Emnid nahe, in deren Rahmen im Auftrag der Münchener Verein Versicherungsgruppe mehr als 504 Personen ab 14 Jahren befragt wurden. Mehrfach-Antworten waren möglich.
Geruch, Zähne und die Kleidung
Wenn es darum geht, ob jemand einen gepflegten Eindruck macht, achten 91 Prozent der Befragten besonders auf den Geruch ihres Gegenübers, 88 Prozent schauen auf die Zähne und für 81 Prozent ist die Kleidung wichtig. Für 71 Prozent ist auch die Frisur ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung der Mitmenschen. An Frisur und Kleidung lässt sich oft schon mit wenig Mühe viel ändern. Schwieriger wird es, wenn der Mundraum betroffen ist. Für Mundgeruch zum Beispiel kann es verschiedene Ursachen geben, auch ein schlechter Zustand der Zähne zählt dazu. Ungesunde Zähne sind aber auch an sich hinderlich, wenn es darum geht, einen guten Eindruck zu hinterlassen. Oft ist es mit erheblichem Aufwand verbunden, die Zahngesundheit zu verbessern.
Zahnzusatzversicherung reduziert Eigenanteil
Ein großes Problem bei zahnmedizinischen Maßnahmen ist heute deren Finanzierung, von den Kassen gibt es meist nur einen geringen Zuschuss. Zudem wird es ab diesem Jahr auch noch teurer. Nach Beschluss des Bundeskabinetts dürfen die Zahnärzte ab 2012 die Behandlungskosten erhöhen. Das betrifft auch den Zahnersatz, der sowieso schon ins Geld geht – es sei denn, man hat eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, die den Eigenanteil gesetzlich Versicherter reduziert. Mit flexiblen Angeboten wie etwa von der Münchener Verein Versicherungsgruppe kann jeder selbst entscheiden, in welcher Höhe die Kosten abgesichert sein sollen: Der „Basisschutz“ leistet den Zuschuss in gleicher Höhe und der „Optimalschutz“ in doppelter Höhe der gesetzlichen Kassenleistung.