Kardiologe Prof. Dr. Michael Böhm mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet

In seiner Ansprache würdigte Minister Stephan Toscani das wissenschaftliche und berufliche Engagement des Ausgezeichneten, der sich durch sein erfolgreiches Wirken große Verdienste um die Forschung und Wissenschaft im Saarland erworben hat: „Professor Dr. Michael Böhm ist nicht nur auf dem Gebiet der Kardiologie, Angiologie und der internistischen Intensivmedizin eine Kapazität. Er ist auch einer der forschungsstärksten Hochschullehrer und Klinikdirektoren, der mit seiner Arbeit maßgeblich dazu beiträgt, das Universitätsklinikum und die Medizinische Fakultät in Homburg zu einem innovativen und zukunftsfähigen Dienstleistungs- und Forschungszentrum weiter zu entwickeln.“
Prof. Dr. med. Michael Böhm studierte an der Medizinischen Hochschule in Hannover Humanmedizin. Nach einem Studienaufenthalt an der Tufts University in Boston promovierte er 1984. Anschließend war er als wissenschaftlicher Assistent am Universitäts-Krankenhaus Eppendorf in Hamburg und in der Medizinischen Klinik der Universität München, Klinikum Großhadern, tätig. Nach seiner Anerkennung als Arzt für Innere Medizin und Habilitation 1993 wurde er in das Gerhard-Hess-Förderprogramm und 1994 in das Heisenberg-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft aufgenommen. Diese Mitgliedschaften ermöglichten ihm als Heisenberg-Stipendiaten mehrere Forschungsaufenthalte im Ausland, bevor er auf eine C3-Professur für Innere Medizin und Kardiologie an die Universität Köln berufen wurde. Nach der Anerkennung für spezielle internistische Intensivmedizin erhielt er den Ruf auf die C4-Professur für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie/Angiologie an die Universität des Saarlandes und wurde im Oktober 2000 Direktor der Klinik für Innere Medizin III in Homburg.
Das wissenschaftliche Arbeitsgebiet von Prof. Dr. Böhm umfasst die Herzinsuffizienz bis hin zur interventionellen Kardiologie. Durch entsprechende Beihilfen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Fritz-Thyssen-Stiftung und anderen Institutionen konnten die Forschungsarbeiten kontinuierlich durchgeführt werden. Aufgrund seiner herausragenden Arbeitsergebnisse wurde Prof. Böhm im Jahre 2007 zum Sprecher der Klinischen Forschungsgruppe KFO 196 der Deutschen Forschungsgemeinschaft ernannt. Seine herausragenden Forschungsergebnisse brachten ihm zahlreiche wissenschaftliche Auszeichnungen ein, u.a. den Forschungspreis des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, den Rudolf-Thauer-Posterpreis und den Arthur-Weber-Preis der Deutschen Gesellschaft für Herz- und Kreislaufforschung, den Asta-Medica-Preis und den Franz-Groß-Wissenschaftspreis der Deutschen Liga zur Bekämpfung des hohen Blutdrucks.
Die große Zahl von mehr als 350 Publikationen und fast 400 Übersichtsarbeiten zeigen seine außergewöhnliche Aktivität im wissenschaftlichen Bereich auf nationaler und internationaler Ebene. Darüber hinaus ist Prof. Böhm Mitglied in zahlreichen nationalen und internationalen wissenschaftlichen Fachgesellschaften darunter die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie/Herz- und Kreislaufforschung, die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin, die European Society of Cardiologie und die American Heart Association.
Zusätzlich zu seinen Leistungen als Forscher und vielgefragter Experte haben seine hervorragenden didaktischen Fähigkeiten Professor Böhm zum hochgeschätzten Universitätslehrer gemacht. Als Leiter der Klinik für Innere Medizin III betreute er neben seiner Vorlesungs- und klinischen Tätigkeit mehr als 80 Dissertationen und 10 Habilitationen.
Minister Stephan Toscani: „Prof. Dr. Michael Böhm ist ein außergewöhnlicher Wissenschaftler, der auch als Vorgesetzter besondere Beachtung und Respekt bei Studenten und Mitarbeitern erfährt. Dabei hat er sich in der Ausbildung von jungen Nachwuchsärzten und Wissenschaftlern sowie insbesondere in der Krankenversorgung und im Bereich der Erforschung neuer Diagnose- und Therapieverfahren große Verdienste erworben, die eine Auszeichnung mit dem Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt rechtfertigen.“

Pressemitteilung der Staatskanzlei

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