Alle Interessenten sind herzlich eingeladen. Der Besuch ist kostenlos.
Was umfasst die ärztliche Schweigepflicht? Wo liegen ihre Grenzen? Inwieweit ist ein an Demenz erkrankter Patient in der Lage, Vor- und Nachteile abzuwägen und zu einer Willensentscheidung zu kommen, wenn es um die Einwilligung bei Erforschung neuer Behandlungsmethoden geht? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Kurzvorträge und Diskussionen im Spannungsverhältnis zwischen Medizin und Recht aus juristischer und medizinischer Sicht. „Im Rahmen des Kolloquiums wollen wir medizinische Zweifelsfragen und besondere juristische Problemstellungen beleuchten und Medizinern und Juristen ein Forum zum offenen und konstruktiven Dialog bieten“, sagt Jura-Professorin Annemarie Matusche-Beckmann, die die Forschungsstelle Arztrecht der Saar-Universität leitet.
Fachanwälten für Medizinrecht stellt die Forschungsstelle Arztrecht eine Fortbildungsbescheinigung aus. Ärzte können ebenfalls Fortbildungspunkte erwerben.
Um Anmeldung wird gebeten bei Frau Schug-Kruchten (Sekretariat der Forschungsstelle Arztrecht) Tel.: 0681/302-2117 (vormittags), E-Mail: dagmar.schugkruchten@uni-saarland.de
Kontakt für die Presse:
Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann, Tel.: 0681 / 302-2117
E-Mail: matusche-beckmann@mx.uni-saarland.de
Hinweis für Hörfunk-Journalisten: Sie können Telefoninterviews in Studioqualität mit Wissenschaftlern der Universität des Saarlandes führen, über Rundfunk-Codec (IP-Verbindung mit Direktanwahl oder über ARD-Sternpunkt 106813020001). Interviewwünsche bitte an die Pressestelle (0681/302-3610).