(djd). Riester-Sparer „verschenken“ Jahr für Jahr enorme Summen an staatlichen Zulagen. Und zwar hauptsächlich deshalb, weil sie einfach keinen Zulagenantrag stellen. Wie wichtig die Förderung ist, zeigt dieses Beispiel: Ein 30-jähriger Durchschnittsverdiener könnte rund drei Viertel seiner Rentenlücke schließen, wenn er die Riester-Förderung beantragt und immer die vollen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt.
„Riester-Sparer sollten auf keinen Fall auf den staatlichen Zuschuss verzichten. Besonders am Anfang einer Sparphase zählt jeder Euro, denn Anleger profitieren vom Zinseszinseffekt“, betont Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei der Fondsgesellschaft Union Investment. Deshalb sei es besonders bedauerlich, dass häufig jüngere Riester-Sparer keinen Zulagen-Antrag stellen, obwohl gerade sie am stärksten davon profitieren. Erling rät daher, bereits im ersten Jahr einen sogenannten Dauerzulagen-Antrag auszufüllen. Danach beantragt der Riester-Anbieter die Zulagen jedes Jahr automatisch. Darüber hinaus sollte man einmal im Jahr prüfen, ob die Einzahlungen für die volle Förderung ausreichen und ob sich zulagenrelevante Daten geändert haben.
Damit Riester-Sparer künftig den Steuervorteil unbürokratischer erhalten, ist das Verfahren bei der Steuererklärung vereinfacht worden. Die bisher notwendigen Bescheinigungen fallen seit diesem Jahr weg. Stattdessen werden die Riester-Daten zur Beantragung des Sonderausgabenabzugs neuerdings automatisch von der ZfA an das Finanzamt weitergeleitet.