(djd). Nach Angaben der „Forschungsgruppe Weltanschauungen“ wurden im Jahr 1970 noch 80 Prozent aller Eheschließungen kirchlich vollzogen – bereits 2008 waren es nur noch 27 Prozent, der Anteil kirchlicher Trauungen ist also in knapp 40 Jahren um 53 Prozentpunkte gesunken. Wer den Bund fürs Leben nicht mehr kirchlich absegnen lassen möchte, will deshalb aber keineswegs auf eine Zeremonie verzichten, sie soll nur individueller und persönlicher ausfallen. Auf dem boomenden Markt der „Hochzeitsplanung“ finden Interessierte deshalb ein wachsendes Angebot von professionellen Ausrichtern solcher Feiern. Das Ganze nennt sich dann „Fest der Liebe“ oder „Fest der Freude“, von der „Gospelhochzeit“ bis hin zur „Kerzenzeremonie“ sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Komplett auf religiöse Elemente wollen viele Paare bei einer solchen Feier aber auch nicht verzichten. Gottes Segen erteilen dann häufig „freie“ Theologen, die aus der Kirche ausgetreten sind.
Mit der Hochzeit ändert sich der Versicherungsbedarf
Egal in welcher Zeremonie man den Bund fürs Leben begeht: Nach dem Gang zum Standesamt stehen für das frischgebackene Paar auch einige ganz unromantische Änderungen an. Die Brautleute werden etwa in neue, günstigere Steuerklassen eingestuft. Wer sich das Jawort gegeben hat, sollte unbedingt auch den Versicherungsordner herausholen. Einige Policen werden entbehrlich beziehungsweise können – wie die Haftpflicht- oder Hausratversicherung – häufig zusammengelegt werden, andere erfordern ein Update oder sollten neu abgeschlossen werden.
Eine Risikolebensversicherung beispielsweise ist ein Pflichtschutz für alle, die für ihre Ehepartner vorsorgen wollen. Ganz besonders wichtig ist diese Police, wenn bereits Kinder vorhanden sind oder falls sich Nachwuchs ankündigt.
Mit Risikolebensversicherungen können Angehörige für den Todesfall weitaus günstiger als mit Kapitallebensversicherungen abgesichert werden. Dieser
Hinterbliebenenschutz ist deshalb so günstig, weil er ein reiner Todesfallschutz ist und kein Sparvertrag. Stirbt der Kunde, zahlt der Versicherer die Versicherungssumme aus. „Beim Abschluss sollte auf eine angemessen hohe Versicherungssumme von mindestens fünf Brutto-Jahresgehältern geachtet werden“, betont Dieter Sprott, Versicherungsexperte bei den Ergo Direkt Versicherungen.
Auf die richtige Vertragsgestaltung achten
Wenn ein Paar auf die richtige Vertragsgestaltung achtet, fallen die Leistungen aus einer Risikolebensversicherung im Falle eines Falles nicht unter die Erbschaftssteuer. Üblicherweise versichert der Versicherungsnehmer sein Leben und setzt seinen Partner als Bezugsberechtigten ein. Unter dem Aspekt der Erbschaftssteuer ist dies aber nicht die optimale Lösung. „Bei einer Risikolebensversicherung sollten Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter identisch sein. Nur dann sind die Leistungen erbschaftssteuerfrei“, erläutert Dieter Sprott. Die „richtige“ Ausgestaltung einer Risikolebensversicherung ist vor allem bei unverheirateten Partnern von großer Bedeutung. Einem überlebenden Ehepartner oder auch Kindern stehen dagegen sehr hohe Freibeträge zu, in den meisten Fällen muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden – mit einer cleveren Vertragsgestaltung können aber auch Ehepaare auf Nummer sicher gehen.