(djd). Durch die gute medizinische Versorgung in Deutschland geht in der Bevölkerung zunehmend die Sensibilität für die Notwendigkeit von Impfungen verloren. Dies spiegelt sich besonders in den Impfraten der zweiten Masern-Mumps-Röteln-Impfung von Kindern sowie im allgemeinen Impfverhalten von Erwachsenen wider. Mit dem Start der Masernimpfung in den 1970er Jahren bis Anfang der 1990er Jahre erfolgte nur eine einmalige Impfung, die keinen langfristigen Schutz bietet. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher seit 2010 allen nach 1970 Geborenen mit unklarem oder nicht ausreichendem Impfstatus, sich mit dem Dreifach-Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln impfen zu lassen.
Gründe für Impfmüdigkeit
Die Notwendigkeit für regelmäßige Impfungen bei Kindern wird immer wieder betont, hingegen wird der Impfschutz bei Erwachsenen oft vernachlässigt. Ein Grund dafür: Die Bedrohung durch Infektionskrankheiten ist nicht mehr so präsent wie früher – eben aufgrund des Erfolgs von Impfungen. Dadurch rückt aber die Angst vor Impfnebenwirkungen in den Vordergrund der Überlegungen. „Viele impfpräventable Erkrankungen sind heutzutage nur noch wenig bekannt. Immer wieder wird öffentlich über Impfnebenwirkungen spekuliert, schwerwiegende Symptome einer Erkrankung selbst werden allerdings außer Acht gelassen“, so der Impfexperte Dr. med. Albrecht von Schrader-Beielstein aus Erfahrung. Viele Erwachsene sind zusätzlich nicht ausreichend über die für sie notwendigen Impfungen informiert. Häufig ist eine Fernreise der einzige Anlass, sich mit dem Thema Impfung auseinanderzusetzen. Bei vielen ist der Impfausweis verloren gegangen oder nicht gut gepflegt. Daher fehlt auch den Hausärzten der Überblick für erfolgte und noch erforderliche Impfungen.
Kassen übernehmen Kosten
Mit einem Dreifach-Kombinationsimpfstoff kann eine Schutzwirkung vor den Erregern von Masern, Mumps und Röteln erreicht werden. Auf Basis der Empfehlung der STIKO übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten für die Masern-Mumps-Röteln-Impfung für alle nach 1970 Geborenen sowie für Kinder ab dem elften Lebensmonat.