Im Falle eines Falles

(djd). Bereits in den ersten Jahren verlieren Autos massiv an Wert, sodass nach drei Jahren der Restwert nur noch bei rund 50 Prozent des Listenpreises liegt. Ein Beispiel: Wer sich vor drei Jahren für 20.000 Euro einen neuen Golf zugelegt hat, erhält heute noch gut 10.000 Euro im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls als Wiederbeschaffungswert von der Versicherung erstattet. Für diese Summe kann man kaum einen gleichwertigen Ersatz bekommen. Wer sein Auto durch einen Neuwagen ersetzen will, muss also tief in die Tasche greifen.

Viele Autofahrer schließen deshalb eine Kfz-Versicherung mit Neupreisentschädigung ab. Diese greift aber in der Regel nur für Fahrzeuge bis zu einem Alter von maximal zwei Jahren, und das auch nur im Falle von Kasko-Schäden, also selbst verschuldeten Unfällen. Wer eine umfassende Absicherung möchte, sollte daher einen Kaufpreisschutz abschließen, wie ihn etwa der Volkswagen VersicherungsService anbietet. Dieser erstattet bei selbst wie fremd verschuldeten Totalschäden und Diebstahl die volle Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem ursprünglichen Kaufpreis. Und dies bis zu einem Fahrzeugalter von neun Jahren. Das Auto darf bei Abschluss nicht älter als fünf Jahre alt sein, die maximale Laufzeit des Kaufpreisschutzes beträgt ebenfalls fünf Jahre. Die Absicherung gibt es für viele Fahrzeuge bereits für unter 20 Euro im Monat.

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