Hochschulrat der hsg hat sich konstituiert

Der neue Hochschulrat der Hochschule für Gesundheit (hsg) hat sich am 8. April 2016 zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Eine Findungskommission hatte die sieben Mitglieder vorgeschlagen. Am 11. November 2015 wurden die Mitglieder vom Senat der hsg gewählt. In der Folge wurden sie von Svenja Schulze, Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung in NRW, in den Hochschulrat berufen und am 8. April 2016 vom Ministerium offiziell in ihr Amt bestellt. Die sechs hochschulexternen Vertreterinnen und Vertreter sind – wie das Hochschulgesetz es vorgibt – in verantwortungsvollen Positionen in Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft tätig.

Mitglieder des neuen Hochschulrates der Hochschule für Gesundheit sind:

Matthias Blum, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen;

Sylvia Bühler, ver.di Bundesvorstand, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit;

Prof. Dr. Christiane Dienel, Präsidentin der Hochschule Hildesheim/Holzminden/ Göttingen;

Dr. Ulrike Graßnick, Kanzlerin der Universität Trier;

Prof. Dr. Werner Havers, Vorsitzender der Ethikkommission der Universität Duisburg-Essen;

Prof. Dr. Katrin Janhsen, Professorin Public Health mit dem Schwerpunkt Versorgungsforschung / Versorgungsgestaltung im Department of Community Health der hsg und

Prof. Dr. Dorothea Prütting, Honorarprofessorin an der Ruhr-Universität Bochum und ehemalige Leiterin der Abteilung 2 (Gesundheit) im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW.

In der ersten Sitzung des Hochschulrates wurde Prof. Dr. Werner Havers zum Vorsitzenden und Prof. Dr. Christiane Dienel zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

„Auf die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Hochschulrats freue ich mich sehr. Es ist gelungen, außerordentlich versierte Persönlichkeiten in den Hochschulrat zu berufen, die sich durch eine hohe Kompetenz in Bezug auf die Themen rund um die Hochschule für Gesundheit auszeichnen“, sagte hsg-Präsidentin Prof. Dr. Anne Friedrichs.

Der frisch gewählte Vorsitzende des Gremiums Prof. Dr. Werner Havers sprach von einer konstruktiven Atmosphäre in der ersten Sitzung. Er erklärte weiter: „Bei den Mitgliedern des Hochschulrates ist zu spüren, dass sie gewillt sind, diese noch junge Hochschule bei ihrer weiteren Entwicklung zu unterstützen und voranzutreiben.“

Der Hochschulrat berät das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu weiteren Aufgaben des Gremiums gehören laut Hochschulgesetz unter anderem die Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan (HEP), die Zustimmung zum Wirtschaftsplan sowie die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl der Mitglieder des Rektorats/Präsidiums. Die Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren ernannt und sind ehrenamtlich tätig.

Nach oben scrollen