Hochschulambulanzen: heutiger Stand und zukünftige Perspektiven

Die Verlagerung von Krankenversorgungsleistungen aus dem stationären in den ambulanten Sektor hat Konsequenzen für Forschung, Lehre und Weiterbildung in den Medizinischen Fakultäten und in den Universitätsklinika. Dadurch gewinnen Hochschulambulanzen zunehmend an Bedeutung. Nach § 117 Sozialgesetzbuch V ist der Zulassungsausschuss verpflichtet, auf Antrag Hochschulambulanzen zur ambulanten ärztlichen Behandlung von Versicherten in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang zu ermächtigen. Zu einer besseren Nutzung der Hochschulambulanzen hat die AWMF Empfehlungen erarbeitet, die sie bei einer Pressekonferenz vorstellen und erläutern wird:

Dienstag, 22. November 2011
von 10 bis 11 Uhr
im Tagungszentrum der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Raum 5 (separater Eingang vom Schiffbauerdamm).

Referenten:
Prof. Dr. med. Karl Heinz Rahn, Präsident der AWMF, Münster/Westfalen

Prof. Dr. med. Wolfgang Gaebel, stv. Präsident der AWMF, Ärztlicher Direktor des LVR-Klinikums für Psychiatrie, H.-Heine-Universität Düsseldorf

Prof. Dr. med. Hartwig Bauer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Berlin

Wolfgang Müller M.A., Leiter der AWMF-Geschäftsstelle, Düsseldorf

Die Stellungnahme ist als PDF-Datei online publiziert bei GMS Mitteilungen aus der AWMF:

und auf der Website der AWMF:

Anmeldungen zur Pressekonferenz bitte mit Formular aus der angehängten PDF-Datei oder online an office@awmf.org

Nach oben scrollen