(djd). Der Tod ist für die meisten Menschen ein sehr schwieriges Thema – deshalb sind in vielen Familien auch die Fragen der Vermögensübertragung und Erbschaftsplanung oftmals heikel. Wer sich als Erblasser aber zeitig damit auseinandersetzt, kann alle Möglichkeiten nutzen und die eigenen Wünsche umsetzen. Um Auseinandersetzungen unter den Erben zu vermeiden, muss die Erbregelung formal korrekt und juristisch einwandfrei sein. Die nötigen Informationen gibt es bei Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, aber beispielsweise auch bei Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Bei der gesetzlichen Erbfolge wird der Erblasser in erster Linie von seinen Abkömmlingen – den Erben erster Ordnung – beerbt. Das Recht lässt aber auch eine individuelle Regelung zu. Ein privates Testament etwa wird durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet. Bei einem öffentlichen Testament erklärt man seinen letzten Willen einem Notar gegenüber mündlich oder man übergibt ihm eine Schrift. „Im Gegensatz zum privaten Testament muss diese nicht von Hand geschrieben sein“, betont Arndt Kalkbrenner vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Eine weitere Option sei der Erbvertrag zwischen Erblasser und Erben. Da es sich um echte, vor einem Notar geschlossene Verträge handele, können sie vom Erblasser alleine nicht widerrufen oder geändert werden.