(djd). Nicht nur stolze Cabriobesitzer dürfen sich freuen: Der Frühling naht, Eis und Schnee sind Vergangenheit – und Autofahren macht jetzt endlich wieder Spaß. Passend dazu wirbt mancher Händler und Hersteller derzeit auch mit attraktiven Neuwagenrabatten und hofft so, das Frühjahrsgeschäft anzukurbeln. Wer sich einen neuen Wagen zulegt, braucht auch eine neue Autoversicherung. Beim Abschluss der Police und zur Optimierung des Versicherungsschutzes sollten Neuwagenbesitzer jedoch fünf Dinge beachten.
1. Haftpflichtrisiken minimieren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss schon bei der Zulassung des Fahrzeugs nachgewiesen werden. Verursacht der Fahrer einen Unfall, übernimmt die Versicherung den Schaden des Unfallgeschädigten – egal, ob Kosten durch ein beschädigtes Auto oder zum Beispiel durch eine Arbeitsunfähigkeit entstehen. „Da gerade bei Personenschäden hohe und dauerhafte Kosten entstehen können, sollte man statt der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen lieber eine höhere Pauschaldeckung von zum Beispiel 100 Millionen Euro wählen – der Beitragsunterschied ist oft gering“, so Thomas Jäckel, Kfz-Experte beim Versicherer Axa. Für Schäden, die andere am eigenen Fahrzeug verursachen, kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf. „Deshalb ist im Rahmen einer Neuwagenversicherung darüber hinaus eine Kaskoversicherung dringend ratsam.“
2. Eher in Vollkasko investieren. Trotz eventuellem Rabatt muss fast jeder für einen Neuwagen etwas tiefer in die Tasche greifen oder eine Finanzierung in Anspruch nehmen. Da ist es schmerzlich, wenn man nach einem selbst verschuldeten Unfall den Eigenschaden an seinem Fahrzeug selbst bezahlen muss oder nur einen Teil des Kaufpreises erstattet bekommt. Wer bisher einen älteren Wagen gefahren ist, hat vielleicht keine Kaskoversicherung oder eine Teilkasko. Die Teilkasko springt für alle Schäden ein, die durch Beschädigungen oder Zerstörung, zum Beispiel durch Brand oder Hagel, entstehen. Auch Diebstahl oder Glasbruch sind gedeckt. Nicht versichert sind dagegen Schäden durch Unfälle. Auch die mutwillige Beschädigung des Neuwagens durch andere deckt nur die Vollkasko. Bei einem Neuwagen sollte daher jeder den Abschluss einer Vollkasko prüfen. Je nach Schadenfreiheitsrabatt und Typklasse ist sie manchmal auch gar nicht so viel teurer als die Teilkasko.
3. Auf Neupreisentschädigung achten. Neufahrzeuge verlieren in der Regel innerhalb eines Jahres zwischen 20 und 25 Prozent ihres ursprünglichen Werts. Und auch danach beträgt der jährliche Wertverlust rund zehn Prozent. In der Kaskoversicherung wird bei einem Totalschaden oder beim Verlust des Pkw durch Diebstahl normalerweise nur der Wiederbeschaffungswert gezahlt. Das kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Neuwagenkäufer sollten daher darauf achten, dass in der Vollkaskoversicherung eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertklausel mit eingeschlossen ist. Je nach Vereinbarung wird dann für einen festgelegten Zeitraum nach einem Totalschaden oder Diebstahl der Neuwert erstattet. Wichtig: Dieser Zeitraum sollte möglichst lang sein – auch bei Autodiebstahl. Der Versicherer Axa bietet den Schutz zum Beispiel 24 Monate lang beitragsfrei in seinem Tarif „mobil komfort“ und erstattet darüber hinaus sogar Überführungs- und Zulassungsgebühren für das neue Fahrzeug.
4. Selbstbeteiligung prüfen. Um Prämie zu sparen, gibt es in der Teil- und Vollkasko unterschiedliche Selbstbeteiligungen. „Hierbei sollte jeder Neuwagenbesitzer für sich prüfen, wie hoch die Beteiligung sein kann. Ein Tipp: Man sollte sich die Beiträge für unterschiedliche Selbstbeteiligungen berechnen lassen, damit man sehen kann, was zum eigenen Risikoverhalten passt“, so Jäckel.
5. Frühzeitig um Versicherung kümmern. Wer seinen Neuwagen gut absichern will, sollte die Wahl des Versicherungsschutzes nicht dem Autohändler überlassen, sondern sich rechtzeitig informieren. Grundsätzlich können Autobesitzer bei einem Fahrzeugwechsel auch den Versicherer wechseln. Ob ein solcher Wechsel sinnvoll ist, sollte nicht nur der Preis, sondern vor allem auch ein Vergleich der genannten Leistungskriterien zeigen.